Bedienungsanleitung basierend auf GOST 19.505 79. Bearbeiten der aktuellen Datei durch Löschen von Inhalten mit Eingabegeräten

STAATLICHER STANDARD DER UNION DER SSR

ein System Programmdokumentation

Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Normen des Ministerrates der UdSSR vom 12. Januar 1979 Nr. 74 wurde die Frist für die Einführung festgelegt ab 01.01. 1980

Diese Internationale Norm legt Anforderungen an den Inhalt und die Darstellung von fest Richtliniendokument"Bedienungsanleitung", definiert durch GOST 19.101-77.

Der Standard entspricht vollständig ST SEV 2096-80.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Struktur und Gestaltung des Dokuments wird gemäß GOST 19.105-78 festgelegt.

Die Zusammenstellung des informativen Teils (Zusammenfassung und Inhalt) ist obligatorisch.

1.2. Die Bedienungsanleitung sollte die folgenden Abschnitte enthalten:

  • Zweck des Programms;
  • Bedingungen für die Durchführung des Programms;
  • Programmausführung;
  • Bedienermeldungen.

Je nach Ausstattung der Dokumente ist es erlaubt, einzelne Abschnitte zusammenzufassen oder neue einzuführen.

2.1. Der Abschnitt „Zweck des Programms“ sollte Informationen über den Zweck des Programms und Informationen enthalten, die ausreichen, um die Funktionen des Programms und seinen Betrieb zu verstehen.

2.2. Der Abschnitt "Bedingungen für die Ausführung des Programms" muss die für die Ausführung des Programms erforderlichen Bedingungen angeben (minimale und (oder) maximale Zusammensetzung der Hardware und Software-Tools usw.).

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Der Abschnitt "Programmausführung" sollte die Aktionsfolge des Bedieners angeben, die das Laden, Starten, Ausführen und Beenden des Programms gewährleistet, eine Beschreibung der Funktionen, des Formats und Optionen Befehle, mit denen der Bediener das Programm lädt und dessen Ausführung steuert, sowie die Antworten des Programms auf diese Befehle.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.4. Der Abschnitt "Meldungen an den Bediener" sollte die Texte der Meldungen enthalten, die während der Ausführung des Programms ausgegeben werden, eine Beschreibung ihres Inhalts und die entsprechenden Aktionen des Bedieners (Maßnahmen des Bedieners im Fehlerfall, die Möglichkeit, das Programm neu zu starten usw .).

2.5. Es ist erlaubt, den Inhalt von Abschnitten mit erläuternden Beispielen, Tabellen, Diagrammen, Grafiken zu veranschaulichen.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.6. Es ist erlaubt, verschiedene Materialien in die Anhänge des Bedienerhandbuchs aufzunehmen, die für die Aufnahme in Abschnitte des Handbuchs nicht geeignet sind.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

Neuauflage (November 1987) mit Änderung Nr. 1 genehmigt im September 1981 (IUS 11-81)

G O S U D A R S T V E N N Y S T A N D A R T S O YU Z A S S R

Einheitliches System der Programmdokumentation

GOST 19.505-79*

(ST SEV 2096-80)

BENUTZERHANDBUCH. ANFORDERUNGEN AN INHALT UND GESTALTUNG

Einheitliches System zur Programmdokumentation. Bedienungsanleitung. Anforderungen an Inhalt und Darstellungsform

Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Normen des Ministerrates der UdSSR vom 12. Januar 1979 Nr. 74 wurde die Frist für die Einführung festgelegt

ab 01.01. 1980

Diese Norm legt Anforderungen an den Inhalt und die Gestaltung des Programmdokuments "Bedienerhandbuch" fest, das von GOST 19.101-77 definiert ist.

Der Standard entspricht vollständig ST SEV 2096-80.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Struktur und Gestaltung des Dokuments wird gemäß GOST 19.105-78 festgelegt.

Die Zusammenstellung des informativen Teils (Zusammenfassung und Inhalt) ist obligatorisch.

1.2. Die Bedienungsanleitung sollte die folgenden Abschnitte enthalten:

    Zweck des Programms;

    Bedingungen für die Durchführung des Programms;

    Programmausführung;

    Bedienermeldungen.

Je nach Ausstattung der Dokumente ist es erlaubt, einzelne Abschnitte zusammenzufassen oder neue einzuführen.

2.1. Der Abschnitt „Zweck des Programms“ sollte Informationen über den Zweck des Programms und Informationen enthalten, die ausreichen, um die Funktionen des Programms und seinen Betrieb zu verstehen.

2.2. Im Abschnitt „Programmausführungsbedingungen“ sind die für die Programmausführung notwendigen Bedingungen (minimale und (oder) maximale Zusammensetzung von Hard- und Software usw.) anzugeben.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Der Abschnitt „Programmausführung“ sollte die Reihenfolge der Bedieneraktionen angeben, die das Laden, Starten, Ausführen und Beenden des Programms sicherstellen, eine Beschreibung der Funktionen, des Formats und der möglichen Optionen für Befehle, mit denen der Bediener lädt und die Ausführung des Programms steuert Programm sowie die Antworten des Programms auf diese Befehle.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.4. Der Abschnitt "Meldungen an den Bediener" sollte die Texte der Meldungen enthalten, die während der Ausführung des Programms ausgegeben werden, eine Beschreibung ihres Inhalts und die entsprechenden Aktionen des Bedieners (Maßnahmen des Bedieners im Fehlerfall, die Möglichkeit, das Programm neu zu starten usw .).

2.5. Es ist erlaubt, den Inhalt von Abschnitten mit erläuternden Beispielen, Tabellen, Diagrammen, Grafiken zu veranschaulichen.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.6. Es ist erlaubt, verschiedene Materialien in die Anhänge des Bedienerhandbuchs aufzunehmen, die für die Aufnahme in Abschnitte des Handbuchs nicht geeignet sind.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

* Neuauflage (November 1987) mit Änderung Nr. 1 genehmigt im September 1981 (IUS 11-81)

Erlassen durch den Erlass des Staatlichen Komitees für Normen der UdSSR vom 12. Januar 1979 N 74

Zwischenstaatlicher Standard GOST 19.505-79

"EINHEITLICHES SYSTEM DER PROGRAMMDOKUMENTATION. BEDIENUNGSANLEITUNG. ANFORDERUNGEN AN INHALT UND GESTALTUNG"

Einheitliches System zur Programmdokumentation. Bedienungsanleitung. Anforderungen an Inhalt und Darstellungsform

Diese Norm legt Anforderungen an den Inhalt und die Gestaltung des Programmdokuments "Bedienungsanleitung" fest, die von GOST 19.101-77 definiert sind.

Der Standard entspricht vollständig ST SEV 2096-80.

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die Struktur und das Design des Programmdokuments werden gemäß GOST 19.105-78 festgelegt.

Die Zusammenstellung des informativen Teils (Zusammenfassung und Inhalt) ist obligatorisch.

1.2. Die Bedienungsanleitung sollte die folgenden Abschnitte enthalten:

Zweck des Programms;

Bedingungen für die Durchführung des Programms;

Programmausführung;

Bedienermeldungen.

Je nach Ausstattung des Dokuments ist es erlaubt, einzelne Abschnitte zusammenzufassen oder neue einzuführen.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

2.1. Der Abschnitt „Zweck des Programms“ sollte Informationen über den Zweck des Programms und Informationen enthalten, die ausreichen, um die Funktionen des Programms und seinen Betrieb zu verstehen.

2.2. Der Abschnitt "Programmausführungsbedingungen" sollte die für die Programmausführung erforderlichen Bedingungen angeben (minimale und (oder) maximale Zusammensetzung von Hardware und Software usw.).

2.3. Der Abschnitt „Programmausführung“ sollte enthalten: eine Abfolge von Bedieneraktionen, die das Laden, Starten, Ausführen und Beenden des Programms sicherstellen, eine Beschreibung der Funktionen, des Formats und der möglichen Optionen für Befehle, mit denen der Bediener lädt und die Ausführung steuert das Programm sowie die Antworten des Programms auf diese Befehle.

2.2, 2.3. (Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

2.4. (Ausgeschlossen, Rev. N 1).

2.5. Der Abschnitt "Meldungen an den Bediener" sollte die Texte der Meldungen enthalten, die während der Ausführung des Programms ausgegeben werden, eine Beschreibung ihres Inhalts und die entsprechenden Aktionen des Bedieners (Maßnahmen des Bedieners im Fehlerfall, die Möglichkeit, das Programm neu zu starten usw .).

2.6. Es ist erlaubt, den Inhalt von Abschnitten mit erläuternden Beispielen, Tabellen, Diagrammen, Grafiken zu veranschaulichen.

(Geänderte Ausgabe, Rev. N 1).

2.7. Es ist erlaubt, verschiedene Materialien in die Anhänge des Bedienerhandbuchs aufzunehmen, die für die Aufnahme in Abschnitte des Handbuchs nicht geeignet sind.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. N 1).

GOST 19.505-79

ZWISCHENSTAATLICHER STANDARD

EIN SYSTEM
PROGRAMMDOKUMENTATION

BENUTZERHANDBUCH

INHALTLICHE ANFORDERUNGEN
UND DESIGN

Ausgabe (Januar 2002) mit Änderung Nr. 1 genehmigt im September 1981 (IUS 11-81).

Durch das Dekret des Staatskomitees der UdSSR über Standards vom 12. Januar 1979 Nr. 74 wurde das Einführungsdatum festgelegt

01.01.80

Diese Norm legt Anforderungen an den Inhalt und die Gestaltung des Programmdokuments "Bedienungsanleitung" fest, die von GOST 19.101-77 definiert sind.

Der Standard entspricht vollständig ST SEV 2096-80.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Struktur und das Design des Programmdokuments werden gemäß GOST 19.105-78 festgelegt.

Die Zusammenstellung des informativen Teils (Zusammenfassung und Inhalt) ist obligatorisch.

1.2. Die Bedienungsanleitung sollte die folgenden Abschnitte enthalten:

Zweck des Programms;

Bedingungen für die Durchführung des Programms;

Programmausführung;

Bedienermeldungen.

Je nach Ausstattung des Dokuments ist es erlaubt, einzelne Abschnitte zusammenzufassen oder neue einzuführen.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.1. Der Abschnitt „Zweck des Programms“ sollte Informationen über den Zweck des Programms und Informationen enthalten, die ausreichen, um die Funktionen des Programms und seinen Betrieb zu verstehen.

2.2. Der Abschnitt "Programmausführungsbedingungen" sollte die für die Programmausführung erforderlichen Bedingungen angeben (minimale und (oder) maximale Zusammensetzung von Hardware und Software usw.).

2.3. Der Abschnitt „Programmausführung“ sollte enthalten: eine Abfolge von Bedieneraktionen, die das Laden, Starten, Ausführen und Beenden des Programms sicherstellen, eine Beschreibung der Funktionen, des Formats und der möglichen Optionen für Befehle, mit denen der Bediener lädt und die Ausführung steuert das Programm sowie die Antworten des Programms auf diese Befehle.

2.2, 2.3. (Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.4.(Gelöscht, Rev. Nr. 1).

2.5. Der Abschnitt "Meldungen an den Bediener" sollte die Texte der Meldungen enthalten, die während der Ausführung des Programms ausgegeben werden, eine Beschreibung ihres Inhalts und die entsprechenden Aktionen des Bedieners (Maßnahmen des Bedieners im Fehlerfall, die Möglichkeit, das Programm neu zu starten usw .).

2.6. Es ist erlaubt, den Inhalt von Abschnitten mit erläuternden Beispielen, Tabellen, Diagrammen, Grafiken zu veranschaulichen.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.7. Es ist erlaubt, verschiedene Materialien in die Anhänge des Bedienerhandbuchs aufzunehmen, die für die Aufnahme in Abschnitte des Handbuchs nicht geeignet sind.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

G O S U D A R S T V E N N Y S T A N D A R T S O YU Z A S S R

Einheitliches System der Programmdokumentation

GOST 19.505-79

(ST SEV 2096-80)

BENUTZERHANDBUCH.
ANFORDERUNGEN AN INHALT UND GESTALTUNG

Einheitliches System zur Programmdokumentation.
Bedienungsanleitung. Anforderungen an Inhalt und Darstellungsform

Durch das Dekret des Staatlichen Komitees für Normen des Ministerrates der UdSSR vom 12. Januar 1979 Nr. 74 wurde die Frist für die Einführung festgelegt

ab 01.01. 1980

Diese Norm legt Anforderungen an den Inhalt und das Design des Programmdokuments "Programmer's Guide" fest, das von GOST 19.101-77 definiert wird.

Der Standard entspricht vollständig ST SEV 2095-80.

1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1.1. Die Struktur und Gestaltung des Dokuments wird gemäß GOST 19.105-78 festgelegt.

Die Zusammenstellung des informativen Teils (Zusammenfassung und Inhalt) ist obligatorisch.

1.2. Die Bedienungsanleitung sollte die folgenden Abschnitte enthalten:

  • Zweck des Programms;
  • Bedingungen für die Durchführung des Programms;
  • Programmausführung;
  • Bedienermeldungen.

Je nach Ausstattung der Dokumente ist es erlaubt, einzelne Abschnitte zusammenzufassen oder neue einzuführen.

2.1. Der Abschnitt „Zweck des Programms“ sollte Informationen über den Zweck des Programms und Informationen enthalten, die ausreichen, um die Funktionen des Programms und seinen Betrieb zu verstehen.

2.2. Im Abschnitt „Programmausführungsbedingungen“ sind die für die Programmausführung notwendigen Bedingungen (minimale und (oder) maximale Zusammensetzung von Hard- und Software usw.) anzugeben.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.3. Der Abschnitt „Programmausführung“ sollte die Reihenfolge der Bedieneraktionen angeben, die das Laden, Starten, Ausführen und Beenden des Programms sicherstellen, eine Beschreibung der Funktionen, des Formats und der möglichen Optionen für Befehle, mit denen der Bediener lädt und die Ausführung des Programms steuert Programm sowie die Antworten des Programms auf diese Befehle.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.4. Der Abschnitt "Meldungen an den Bediener" sollte die Texte der Meldungen enthalten, die während der Ausführung des Programms ausgegeben werden, eine Beschreibung ihres Inhalts und die entsprechenden Aktionen des Bedieners (Maßnahmen des Bedieners im Fehlerfall, die Möglichkeit, das Programm neu zu starten usw .).

2.5. Es ist erlaubt, den Inhalt von Abschnitten mit erläuternden Beispielen, Tabellen, Diagrammen, Grafiken zu veranschaulichen.

(Überarbeitete Ausgabe, Rev. Nr. 1).

2.6. Es ist erlaubt, verschiedene Materialien in die Anhänge des Bedienerhandbuchs aufzunehmen, die für die Aufnahme in Abschnitte des Handbuchs nicht geeignet sind.

(Zusätzlich eingeführt, Rev. Nr. 1).

* Neuauflage (November 1987) mit Änderung Nr. 1 genehmigt im September 1981 (IUS 11-81)