Ond-Management Adressen und Telefonnummern der territorialen Abteilungen für Aufsichtstätigkeiten (OND) im Primorsky-Territorium. Liebe Feuerwehrleute, liebe Kollegen, liebe Veteranen

Anwendung

auf Anordnung der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk

von ___________ Nr. __________

POSITION

über die territoriale Abteilung (Zweigstelle) der Aufsichtstätigkeiten

Abteilung für Aufsichtstätigkeiten und präventive Arbeit

Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk

1. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die territoriale Abteilung (Abteilung) für Aufsichtstätigkeiten ist eine strukturelle Unterabteilung der Abteilung für Aufsichtstätigkeiten und Präventionsarbeit der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk und soll die bundesstaatliche Brandaufsicht und Aufsicht durchführen Aufgaben im Bereich des Zivilschutzes, Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen im Gebiet Omsk.

1.2. Eine territoriale Abteilung (Zweigstelle) wird in der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Weise geschaffen, neu organisiert und liquidiert.

1.3. Die Territorialabteilung (Zweigstelle) ist gleichzeitig das Untersuchungsgremium der Abteilung für Aufsichtstätigkeiten und Präventionsarbeit der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk.

1.4. Die Territorialabteilung (Zweigstelle) orientiert sich bei ihrer Tätigkeit an der Verfassung der Russischen Föderation, den Bundesverfassungsgesetzen, Bundesgesetze, durch Präsidialerlasse Russische Föderation, Regulierungsrechtsakte der Regierung der Russischen Föderation, des Ministeriums für Notsituationen Russlands und im Hinblick auf die Aufsichtstätigkeit anderer föderaler Exekutivbehörden; internationale Verträge der Russischen Föderation, Anordnungen und Anweisungen des Sibirischen Regionalzentrums des Ministeriums für Notsituationen Russlands, der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk, Anweisungen der Abteilung für Aufsichtstätigkeiten und Präventionsarbeit sowie diese Verordnung.

1.5. Die Territorialabteilung (Zweigstelle) übt ihre Tätigkeit in Zusammenarbeit mit Strukturabteilungen der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk, Strafverfolgungsbehörden und anderen Aufsichtsbehörden aus.

1.6. Logistik und finanzielle Unterstützung Die Aktivitäten der Territorialabteilung (Zweigstelle) werden in Übereinstimmung mit der Gesetzgebung der Russischen Föderation, den Vorschriften des Ministeriums für Notsituationen Russlands und den Anordnungen des Leiters der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands durchgeführt Region Omsk.

2. Die Hauptaufgabe der Territorialabteilung (Zweigstelle)

Die Hauptaufgabe der Territorialabteilung (Zweigstelle) besteht darin, die Durchführung von Aktivitäten zu organisieren und zu kontrollieren, die darauf abzielen, Verstöße von Organisationen und Bürgern gegen die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen zu verhindern, zu erkennen und zu unterdrücken Brandschutz, durch die Organisation und Durchführung von Inspektionen der Aktivitäten von Organisationen und Bürgern, des Zustands der von ihnen genutzten (betriebenen) Schutzeinrichtungen sowie der systematischen Überwachung der Umsetzung der Brandschutzanforderungen, Analyse und Prognose in der vorgeschriebenen Weise der Stand der Erfüllung dieser Anforderungen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit durch Organisationen und Bürger; Wahrnehmung der Aufsichts- und Kontrollfunktionen im Bereich des Zivilschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und der Gebiete vor Notsituationen in vorgeschriebener Weise und Ergreifung von Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Kontrollen sowie Kontrolle der Umsetzung durch die Bundesvollzugsbehörden , Sondereinrichtungen im Zuständigkeitsbereich von Bundesvollzugsbehörden (je nach Genehmigung), Kommunalverwaltungen, Organisationen (juristische Personen, Einzelunternehmer) sowie Beamten und Bürgern (Aufsichtssubjekte) von Anforderungen und Maßnahmen im Bereich des Zivilschutzes , Schutz der Bevölkerung und Territorien vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen, die durch Rechtsakte der Russischen Föderation festgelegt sind, und Ergreifen von Maßnahmen auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Kontrollen.

3. Hauptfunktionen der Territorialabteilung (Zweigstelle)

Die Gebietsabteilung (Abteilung) für Aufsichtstätigkeiten nimmt entsprechend den übertragenen Aufgaben folgende Hauptaufgaben wahr:

3.1. Organisiert und kontrolliert die Ausführung der staatlichen Funktion der Überwachung der Umsetzung von Brandschutzanforderungen im Bereich des Zivilschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und der Territorien vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Notfällen durch Inspektoren.

3.2. Führt Aufzeichnungen über Informationen und analysiert die Aktivitäten der Abteilung (Zweigstelle), sammelt, fasst und analysiert Indikatoren, die den Stand der Aufsichtsaktivitäten charakterisieren.

3.3. Organisiert die 1. Stufe der Wettbewerbe „Bester staatlicher Brandaufsichtsinspektor“ und „Bester Ermittler der staatlichen Brandinspektion“.

3.4. Berücksichtigt Einsprüche und Beschwerden von Organisationen und Bürgern, analysiert die über die „Helpline“ eingegangenen Informationen zu Fragen des Brandschutzes, des Zivilschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen sowie der Umsetzung von Aufsichtstätigkeiten.

3.5. Organisiert die Kontrolle (Überwachung) über die Einhaltung der Brandschutzanforderungen beim Bau, Umbau oder Überholung, nach Inbetriebnahme - Abnahme unter Aufsicht.

3.6. Organisiert und führt offizielle und unabhängige Schulungen staatlicher Brandinspektoren durch und prüft Mitarbeiter auf Kenntnisse der behördlichen Dokumente.

3.43. Beteiligt sich im Rahmen seiner Zuständigkeit an der Ermittlung der Ursachen und Bedingungen von Verstößen gegen Anforderungen und Maßnahmen des Zivilschutzes, Anforderungen zur Verhütung und Beseitigung von Notsituationen sowie an der Identifizierung von an deren Auftreten beteiligten Beamten und Bürgern.

3.44. Informiert Regierungsbehörden gemäß dem festgelegten Verfahren und Kommunalverwaltung, Organisationen und Bürger, Fonds Massenmedienüber Verstöße gegen Anforderungen und Maßnahmen im Bereich des Zivilschutzes, Anforderungen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen in den entsprechenden Gebieten und Organisationen.

3.45. Überwacht die Verfügbarkeit von obligatorischen Haftpflichtversicherungsverträgen für Eigentümer gefährlicher Anlagen bei Inspektionen von Aufsichtspersonen im Bereich des Schutzes der Bevölkerung und des Territoriums vor Naturkatastrophen und vom Menschen verursachten Notfällen.

3.46. Führt im Rahmen seiner Zuständigkeit Interaktionen mit lokalen Regierungsbehörden, öffentlichen Verbänden und Organisationen durch, darunter auch mit staatlichen Kontroll-(Aufsichts-)Stellen im Bereich der Sicherstellung von Anforderungen und Maßnahmen der staatlichen Aufsicht im Bereich des Zivilschutzes, Anforderungen im Bereich Schutz von natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen Charakter.

3.47. Führt auf Ersuchen von Gerichten Inspektionen von Einrichtungen zur Einhaltung der Brandschutzanforderungen durch, Rechtspersonen und Bürger bei der Prüfung der Frage der Anerkennung des Eigentums an nicht genehmigten errichteten Objekten vor Gericht (im Rahmen ihrer Zuständigkeit).

3.48. Nimmt an Gerichtsverhandlungen zu Fragen der Anerkennung von Eigentumsrechten an unerlaubten Bauarbeiten teil (im Rahmen seiner Zuständigkeit).

3.49. Organisiert die Interaktion mit der lokalen Regierungsbehörde, die zur Erteilung von Genehmigungen für die Inbetriebnahme von Großbauprojekten befugt ist, um Informationen über Bauprojekte zu erhalten, die nach Abschluss der Bauarbeiten (Rekonstruktion) in Betrieb genommen werden (für regionale Bezirke).

3,50. Arbeitet mit Kommunen (Siedlungen und Stadtbezirken) zusammen, um Raumordnungsdokumente zu entwickeln, Masterpläne für Siedlungen und Stadtbezirke zu genehmigen, im Hinblick auf die Berücksichtigung von Brandschutzanforderungen (für Regionalbezirke).

4. Befugnisse der Gebietsabteilung (Zweigstelle)

Territoriale Abteilung (Zweigstelle) im Rahmen ihrer Zuständigkeit:

4.1. Unterbreitet dem Leiter der Abteilung für Aufsichtstätigkeiten und Präventionsarbeit Vorschläge, die für die Organisation und Koordinierung der Arbeiten zu Fragen der Landesfeueraufsicht, der Landesaufsicht im Bereich des Zivilschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und Gebiete vor Notsituationen in der Region Omsk erforderlich sind ;

4.2. Führt gemäß dem festgelegten Verfahren Aktivitäten durch, die darauf abzielen, Verstöße von Organisationen und Bürgern gegen die in der Gesetzgebung der Russischen Föderation zum Brandschutz festgelegten Anforderungen zu verhindern, zu erkennen und zu unterdrücken; Überwachung der Einhaltung der Anforderungen im Bereich des Zivilschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und der Gebiete vor Notsituationen durch lokale Regierungen, Organisationen sowie Beamte, Bürger der Russischen Föderation, ausländische Staatsbürger und Staatenlose;

4.3. In Übereinstimmung mit dem festgelegten Verfahren fordert und erhält er von lokalen Regierungsstellen, Organisationen und Bürgern die Informationen, die zur Erfüllung der der Abteilung (Abteilung) übertragenen Aufgaben erforderlich sind;

4.4. Auf Ersuchen des Gerichts gibt es Stellungnahmen zu einem Anspruch auf Schadensersatz für Schäden ab, die dem Leben, der Gesundheit von Menschen, Tieren, Pflanzen usw. zugefügt wurden. Umfeld, Eigentum natürlicher und juristischer Personen, staatliches oder kommunales Eigentum aufgrund von Verstößen gegen Brandschutzbestimmungen;

4.5. Leitet die Arbeit des Inspektorenpersonals gemäß den Verwaltungsvorschriften und nimmt staatliche Aufgaben wahr;

4.6. Nutzt Fahrzeuge, technische Mittel und Geräte zur Erfüllung der der Abteilung (Abteilung) übertragenen Aufgaben.

4.7. Vertritt die Interessen der Abteilung (Abteilung) der Aufsichtstätigkeit vor Gerichten verschiedener Instanzen.

4.8. Organisiert die Bereitstellung gemäß dem festgelegten Verfahren öffentlicher Dienstüber die Erstellung von Schlussfolgerungen im Rahmen seiner Zuständigkeit auf der Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung von Arbeitssicherheitserklärungen gefährlicher Produktionsanlagen;

4.9. Führt andere Maßnahmen zur staatlichen Aufsicht im Bereich Brandschutz, Zivilschutz, Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor Notsituationen durch, die in Bundesgesetzen und anderen Rechtsakten der Russischen Föderation vorgesehen sind.

4.10. Führt die Strafverfolgungspraxis gemäß dem festgelegten Verfahren bei der Ausübung von Aufsichtstätigkeiten im Rahmen seiner Befugnisse durch.

4.11. Führt Untersuchungen zu Brandfällen durch

5. Befugnisse des Leiters der Gebietsabteilung (Zweigstelle)

5.1. Die Arbeit der Abteilung (Abteilung) wird direkt vom Leiter überwacht, auf Anordnung des Leiters der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands für die Region Omsk auf Vorschlag des Leiters in die Position berufen und aus der Position entlassen Abteilungsleiter.

5.2. Der Leiter einer Abteilung (Abteilung) ist dem Abteilungsleiter und seinen Stellvertretern unterstellt.

5.3. Der Leiter der Abteilung (Abteilung) ist von Amts wegen Oberstaatsinspektor des Bezirks (Bezirks) für die Brandaufsicht und zugleich Leiter der (territorialen) Untersuchungsstelle.

5.4. Der Leiter der Abteilung (Abteilung) ist befugt, die staatliche Aufsicht im Bereich des Zivilschutzes, des Schutzes der Bevölkerung und der Territorien vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen auszuüben.

5.5. Der Leiter der Abteilung (Abteilung) im Rahmen seiner Zuständigkeit:

5.5.1. Leitet die Abteilung (Zweigstelle) auf der Grundlage der Befehlseinheit und trägt die persönliche Verantwortung für die Umsetzung der der Abteilung (Zweigstelle) übertragenen Aufgaben.

5.5.2. Er ist der unmittelbare Vorgesetzte der Abteilungs-(Abteilungs-)Beamten.

5.5.3. Übt die Rechte und Pflichten des Leiters der Untersuchungsstelle aus.

5.5.4. Organisiert und führt die Entgegennahme, Registrierung und Überprüfung von Berichten über Straftaten und andere Vorfälle im Ermittlungsgremium durch.

5.5.5 Organisiert und überwacht die Umsetzung der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen an Brandschutz, Zivilschutz, Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor natürlichen und vom Menschen verursachten Notfällen durch lokale Regierungsstellen, Organisationen, Beamte und Bürger;

5.5.6. Überwacht die rechtzeitige Ausführung der in der vorgeschriebenen Weise bei der Abteilung (Abteilung) eingegangenen Dokumente.

5.5.7. Unterbreitet dem Leiter der Abteilung Aufsichtstätigkeit nach dem festgelegten Verfahren Vorschläge zur Ernennung, Versetzung und Entlassung von Stellen, Beförderungen und Disziplinarstrafen gegenüber ihm unterstellten Mitarbeitern.

5.5.8. Befürwortet die offizielle Dokumentation im Rahmen der vom Leiter der Aufsichtstätigkeitsabteilung festgelegten Zuständigkeit;

5.5.9. Organisiert die Arbeit der Abteilung (Zweigstelle) gemäß den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, des Respekts und der Einhaltung der durch die Gesetzgebung der Russischen Föderation garantierten Rechte und Freiheiten der untergeordneten Mitarbeiter.

5.5.10. Verbessert seinen Wissensstand im Rahmen seiner praktischen Tätigkeit ständig durch das Studium von Methoden- und Leitfäden.

5.5.11. Bei Nichterfüllung der übertragenen Aufgaben trägt er die disziplinarische und sonstige Haftung nach Maßgabe der geltenden Gesetzgebung.

5.5.12. Verpflichtet die Mitarbeiter der Abteilung (Abteilung), die ihnen übertragenen Aufgaben termingerecht und qualitativ hochwertig auszuführen, und erteilt ihnen entsprechende Weisungen.

5.5.13. Erfordert einen sorgfältigen Umgang mit dem Eigentum der Abteilung (Zweigstelle) und die Einhaltung interner Vorschriften.

5.5.14 Organisiert die Beteiligung untergeordneter Mitarbeiter an allen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen der Abteilung für Aufsichtstätigkeiten der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands in der Region Omsk.

5.6 Der Leiter der Abteilung (Abteilung) ist bei Ausübung der Befugnisse des Leiters der Untersuchungsstelle befugt:

5.6.1 Anweisungen zur Durchführung einer Untersuchung und dringender Ermittlungsmaßnahmen erteilen und andere in der Strafprozessordnung der Russischen Föderation vorgesehene Befugnisse ausüben.

5.6.2 Beamte von Organisationen und Bürger zu laufenden Fällen und Materialien zu Bränden vorladen, von diesen Personen die erforderlichen Erklärungen, Zertifikate, Dokumente und Kopien davon einholen.

5.6.3 Auf begründeten Antrag des Ermittlers die in Teil 1 der Kunst festgelegte Frist auf 10 Tage verlängern. 144 Strafprozessordnung der Russischen Föderation.

5.6.4 Treffen Sie eine Entscheidung über die Durchführung einer Untersuchung durch eine Ermittlergruppe und über die Änderung ihrer Zusammensetzung gemäß Art. 223.2 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation.

5.6.5 Genehmigung der vom Ermittler erstellten Anklageschrift (Anklageschrift).

5.7 Der Leiter der Abteilung (Abteilung) ist im Rahmen seiner Zuständigkeit verpflichtet:

5.7.1. Organisieren und führen Sie persönlich Aktivitäten durch, um die Umsetzung der in der Gesetzgebung der Russischen Föderation festgelegten Anforderungen an Brandschutz, Zivilschutz, Schutz der Bevölkerung und Gebiete vor natürlichen und künstlichen Einflüssen durch lokale Regierungsstellen, Organisationen, Beamte und Bürger zu überwachen Notfälle in den zugewiesenen Einrichtungen.

5.7.2. Organisieren, gewährleisten und kontrollieren Sie die Beteiligung untergeordneter Mitarbeiter an allen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Schutz der Interessen der Abteilung für Aufsichtstätigkeiten der Hauptdirektion des Ministeriums für Notsituationen Russlands in der Region Omsk.

5.7.3. Machen Sie dem Abteilungsleiter Vorschläge zur Gewährung von jährlichem Grundurlaub und zusätzlichem kurzfristigen bezahlten Urlaub.

5.7.4. Den Untergebenen ein Verantwortungsbewusstsein für die Erfüllung ihrer Amtspflichten vermitteln.

5.7.5. Sorgen Sie für Transparenz und Objektivität bei der Beurteilung der Leistung Ihrer Untergebenen und respektieren Sie deren Ehre und Würde.

5.7.6. Kennen Sie den moralischen und psychologischen Zustand des Personals der Abteilung (Abteilung), erreichen Sie ein gemeinsames Verständnis der Untergebenen für die zugewiesenen Aufgaben.

5.7.7. Gewährleisten Sie den Schutz und die Sicherheit von Informationen bei der Durchführung offizieller Korrespondenz.

5.8. Der Leiter der Abteilung (Abteilung) ist verantwortlich für:

5.8.1. Für Verstöße gegen die geltenden Rechtsvorschriften der Russischen Föderation, Anordnungen des russischen Ministeriums für Notsituationen in Bezug auf untergeordnete Mitarbeiter, Nichteinhaltung von Garantien ihres rechtlichen und sozialen Schutzes, missbräuchliche Nutzung gewährter Rechte, Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung von zugewiesene Aufgaben.

5.8.2. Im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Organisation des Schutzes von Informationen und offiziellen Informationen, die Staatsgeheimnisse darstellen.

5.8.3. Für den Stand der Amtsdisziplin unter untergeordneten Mitarbeitern der Abteilung (Abteilung).

Stellvertretender Leiter der Hauptdirektion

EMERCOM of Russia für die Region Omsk -

Leiter der Abteilung Aufsichtsaktivitäten

und präventive Arbeit

Oberst des Internen Dienstes