Allgemeine Voraussetzungen für die Entwicklung eines spezialisierten GIS. Über die anforderungen des russischen fstek und des russischen fsb für gis, ispdn, asup und asupp Anforderungen für gis

1.2 Aufbau eines GIS und seine Hauptfunktionen

In der allgemeinsten Form kann die GIS-Struktur wie folgt dargestellt werden (Abb. 1): Benutzerdialogsystem Software- und Hardwarekomplex, Datenbanken, Modellblock,

Bewertungs- und Entscheidungsblock. Der Aufbau eines GIS erfolgt nach dem Block-(Modell-)Prinzip. Dadurch ist es möglich, das System um neue Blöcke (Programme) zu erweitern oder nur mit einem bestimmten Teil (Modul) des GIS zu arbeiten.

Reis. 1. GIS-Struktur

Mehrzweck-GIS können verwendet werden, um verschiedene Probleme zu lösen. Die Umsetzung der zu lösenden Aufgaben ist mit der Umsetzung bestimmter Funktionen verbunden. So erfüllt GIS neben anderen die folgenden Hauptfunktionen: Erstellung und Pflege von Datenbanken; Informationen und Referenzen; Simulationsmodellierung; Expertenmodellierung; automatisiertes Mapping.

GIS kann als Informationsbasis (Datenbank) zum Studium der natürlichen Merkmale der Region und als Werkzeug zum Studium der Dynamik oder Vorhersage von Phänomenen und Prozessen (Modellsystem) betrachtet werden.

Darüber hinaus kann GIS als Informations- und Referenzsystem genutzt werden, das auf Anfrage eine Suche und Auswahl von Daten durchführt. Der nächste Punkt in der Arbeit von GIS ist mit der Entwicklung mathematischer Modelle oder eines Systems von Expertenschätzungen verbunden, um die Dynamik von Geosystemen zu analysieren.

Um jede der aufgeführten Aufgaben zu lösen, ist es notwendig, Algorithmen und Software zu entwickeln sowie interaktive Mensch-Maschine-Systeme zu schaffen, die die Arbeit des Benutzers und die Präsentation von Modellierungsergebnissen in einer traditionellen kartografischen Form unterstützen.

Software- und Hardwarekomplex. Derzeit werden GIS als grafische Stationen verpackt, die eine Vielzahl von Input-Output-Tools verwenden. grafische Informationen. Um regionale GIS zu organisieren, ist ein Computer mit ausreichend viel RAM und erheblicher Geschwindigkeit erforderlich, der sowohl im interaktiven als auch im Batch-Modus arbeitet. Zu diesem Zweck können sowohl Großcomputer (zur Verarbeitung von Rauminformationen) als auch Personalcomputer verwendet werden.

Eingabegeräte für grafische Informationen werden in automatische (Scanner) und halbautomatische (Digitalisierer) unterteilt. Für die Erstellung von kartografischen Bildern werden verwendet: Plotter, Matrixdrucker, Farbtintenstrahldrucker. Teil Grafiksystem Ein farbiges Grafikdisplay ist ebenfalls enthalten, das einen interaktiven Benutzermodus bereitstellt.

Informationsblock (Datenbanken). Informationsarrays in GIS werden zu Datenbanken zusammengefasst, auf die das DBMS Zugriff gewährt. Der Hauptzweck von Datenbanken ist zu dienen Informationsbedarf Benutzer sowie Unterstützung für das GIS-Modellsystem. Die Datenbank speichert nicht nur Sachinformationen zu einem bestimmten Zeitpunkt, sondern auch die Anfangsbedingungen und Koeffizienten der im Simulationsmodus verwendeten Modellgleichungen.

Verschiedene Benutzerabfragebefehle werden verwendet, um Daten zu suchen und abzurufen. Die Verwendung oder Kombination verschiedener Befehle ermöglicht es, die Ergebnisse der Abfrage in verschiedenen Formen darzustellen: tabellarisch, grafisch, kartographisch. Je nach Anforderung können die eigentlichen Informationen mit statistischen Parametern ergänzt werden: Mittelwert, Varianz etc.

Block von Modellen. Dieser Block enthält Software, konzipiert für verschiedene Datenverarbeitungsvorgänge. Da das GIS als Mehrzweck- und multifunktionales Informationsmodellierungssystem aufgebaut ist, enthält es Anwendungssoftwarepakete sowie eine Bank standardisierter Modelle.

Den zentralen Platz im GIS nimmt das automatisierte Kartierungssystem ein. Bei der Organisation eines GIS können fertige Modelle oder Softwareblöcke verwendet werden, die den Anforderungen der zu lösenden Aufgaben entsprechen. Die Standardisierung von privaten Modellen, die einzelne Eigenschaften der Landschaft oder ihrer Bestandteile (Boden, Vegetation, Migration von Stoffen in die Landschaft) modellieren, vereinfacht das Verfahren zur Versorgung von Modellen mit Informationen und ermöglicht vor allem die Nutzung vorhandener Erfahrungen in der Landschaft Bereich der Modellierung spezifischer Prozesse in der Landschaft bei der Lösung neuer Probleme.

Einen wichtigen Platz im GIS nimmt der Block der Expertenmodellierung und Expertenbewertung ein. In diesem Teil des GIS wird die führende Rolle einem Experten zugewiesen, einem Spezialisten auf einem bestimmten Fachgebiet. Die Arbeit dieses GIS-Unterblocks besteht in der Automatisierung traditioneller Methoden der Analyse und Synthese geökologischer Informationen, die von einem Experten auf der Grundlage eines Satzes empirischer Regeln durchgeführt werden.

Benutzerdialogmanagementsystem. Die Funktion des GIS als integrales System wird durch das Dialogmanagementsystem des Benutzers gewährleistet. Dieser Block stellt die Beziehung zwischen den einzelnen GIS-Subsystemen her und organisiert die dialogische Interaktion zwischen dem Benutzer und dem System. Je nach zu lösendem Problem, Auto-Tuning GIS für seine Lösung. Dazu wird das gewünschte Modell aus der Modelldatenbank und alle notwendigen Daten aus dem Informationsblock ausgewählt.

Der interaktive GIS-Modus ist für Benutzer unterschiedlicher Vorbereitungsgrade konzipiert: angewandte Programmierer, Analysten und Forscher sowie gelegentliche Benutzer. Für jeden Benutzertyp wird eine andere Dialogebene ausgewählt.

Bewertungs- und Entscheidungsblock. Die Ergebnisse der GIS-Arbeiten werden im Bewertungs- und Entscheidungsblock analysiert. Es ist zu beachten, dass das Benutzerdialogmanagementsystem durch die Bildung einer Reihe von Szenarien, die Wahl der Darstellungsmethoden (tabellarisch, kartographisch) der Ergebnisse untrennbar mit der Bewertungs- und Entscheidungseinheit verbunden ist.

Der Auswerteblock ist ebenso wie das Dialogsystem für verschiedene GIS-Betriebsarten ausgelegt. Die einfachste ist die Nutzung von GIS als Informations- und Referenzsystem, die komplexere betrifft die Entwicklung einer automatisierten Methode zur Analyse der Ergebnisse der Simulationsmodellierung.

Die Auswahl der Szenarien steht in direktem Zusammenhang mit der Bewertung geoökologischer Situationen und basiert weitgehend auf der Kenntnis des Experten über die typischsten oder wahrscheinlichsten Bedingungen für das Verhalten des untersuchten Naturobjekts unter dem Einfluss von Störfaktoren.

In modernen Systemen zur Überwachung und Verwaltung der Umweltqualität nimmt die Effizienz der Gewinnung der Ergebnisse maschineller Vorhersagen einen wichtigen Platz ein. Der Entscheidungsträger muss in kurzer Zeit verschiedene Modellierungsszenarien überprüfen, die erhaltenen Ergebnisse analysieren und basierend auf den Ergebnissen der GIS-Modelle die optimalsten Managemententscheidungen vorschlagen.

2. Datenbanken

Große Mengen primärer Geoinformationen, die in vier Beobachtungsebenen erfasst werden, erfordern die Organisation ihrer Speicherung im Speicher von Mikro-, Mini- und Supercomputern entsprechend besondere Regeln und Prinzipien, die einen mehrfachen Zugriff auf sie ermöglichen, um Daten für die Verarbeitung und Interpretation zu verwenden, eine Strategie für weitere Prognosen und Prospektionen oder Explorations- und Betriebsarbeiten auszuwählen, optimale Managemententscheidungen auf der Grundlage der Ergebnisse der Verarbeitung und Interpretation zu treffen.

Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Organisation von Daten und ihre Speicherung in verschiedenen technischen Mitteln [Mikrocomputer (Iskra, Elektronika, IBM usw.) im Modus persönlicher Computer, Minicomputer (SM-Computer, BVK (SM-1), Kontrollcomputerkomplexe UVK (SM-2, SM-4, SM-1420, SM-1810 usw.) sowie Supercomputer (Speditionscomputersysteme EGVK PS-2000 und SM-2, EC-10/55 usw.)] zeichneten sich durch eine einzige Technologie aus, die die Möglichkeit ihrer Verwendung zur Lösung verschiedener geologischer Probleme unter Berücksichtigung der unterschiedlichen technischen Mittel bot. verschiedene Arten Datenbanken und deren Zusammenspiel.

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Einführung

Die geoökologische Prognose sowie die Einrichtung eines Überwachungssystems in Gebieten mit intensiver technogener Wirkung erfordern die Einbeziehung und umfassende Analyse verschiedener Informationen, sowohl natürlicher als auch sozioökonomischer Natur. Dies erfordert die Organisation eines Systems zur automatisierten Erfassung, Verarbeitung und Analyse natürlicher Informationen, das auf der Grundlage moderner Computer und automatischer Informationseingabe- und -ausgabegeräte aufgebaut ist. Die Möglichkeit der zeitnahen Verarbeitung großer Mengen geoökologischer Informationen, einschließlich kartografischer Informationen, ist von größter Bedeutung für die Bewertung des Zustands von Geosystemen auf regionaler Ebene sowie für die Raumplanung und das Umweltressourcenmanagement. BEI modernen Bedingungen Planung der Volkswirtschaft mit der obligatorischen Durchführung geoökologischer Untersuchungen erhalten Umweltinformationen die Qualität einer besonderen Art von Ressourcen (Informationen) mit allen spezifischen Anforderungen an die Methoden ihrer Gewinnung und Verarbeitung. Eine solche Bewertung von Informationen erfordert eine grundlegend neue Herangehensweise an die Organisationsstrukturen für die Produktion und Verarbeitung von Umweltdaten auf Basis moderner Industrietechnologie.

Diesem Zweck dient geo Informationssysteme(GIS).

GIS ist Computersysteme Erfassung, Speicherung, Auswahl, Analyse und Anzeige von Geodaten. Die Erstellung automatisierter Systeme natürlicher Informationen gehört zum Aufgabenspektrum der Geoökoinformatik - einer Wissenschaftsrichtung, die Theorie, Methoden und Technologie der Informationsunterstützung und Automatisierung biosphärischen und geoökologischen Forschung entwickelt, um Naturmanagement und Naturschutz zu rationalisieren.

GIS ist ein effektives Werkzeug zur Untersuchung der integralen Auswirkungen anthropogener Einflüsse auf die Umwelt, da es Daten über einen langen Zeitraum für große geografische Regionen sammelt und verarbeitet.

Eines der wichtigsten Probleme bei der Erstellung von GIS ist die Informationsunterstützung regionaler geoökologischer Modelle, einschließlich der Auswahl von Quellen für die Bildung einer Datenbank, der Bestimmung der Genauigkeit eingehender Informationen und der Bestimmung eines Satzes von Parametern notwendig und ausreichend, um die Dynamik von Geosystemen verschiedener Hierarchiestufen zu untersuchen.

GIS-Anforderungen

GIS-Organisationsprinzipien

Die Geoinformationstechnologie entstand in den frühen 60er Jahren, um eine Reihe von Verarbeitungsvorgängen geografischer Daten zu automatisieren. Die ersten Systeme wurden in Abwesenheit von Software, primitiver Computertechnologie und Eingabe-Ausgabe-Geräten für grafische Daten erstellt.

Die Entwicklung von Informationssystemen ging sowohl in die Richtung, das Volumen der verarbeiteten Daten zu erhöhen als auch die Struktur der gespeicherten Informationen zu verkomplizieren. Daher werden Informationsarrays, die für die Verarbeitung auf einem Computer bestimmt sind, in Datenbanken (DB) organisiert. Um ausreichend komplexe Operationen zum Suchen und Auswählen von Daten in der Datenbank und deren Kombination zu Informationsarrays der erforderlichen Struktur bereitzustellen, werden Datenbankverwaltungssysteme entwickelt.

Derzeit ist GIS ein komplexes Informationssystem, das ein leistungsfähiges Betriebssystem, eine Benutzeroberfläche, Referenzsysteme ohne Daten und die Anzeige grafischer Informationen umfasst.

Neben GIS ist die Organisation problemorientierter Datenbanken zur Kartierung natürlicher und sozioökonomischer Phänomene weit verbreitet. Solche Datenbanken werden kartografische Datenbanken (CDBs) genannt.

Die wichtigste Funktion des CBD ist die automatisierte Kartierung durch das Automated Mapping System (ACS), das ebenfalls Bestandteil des GIS ist.

BEI letzten Jahren Bei der Erstellung von Informationssystemen (IS) in der Geographie wird verstärkt auf das Bauen geachtet Expertensysteme(ES). ES wird als ein auf Fakten (Wissen) und Heuristiken (Faustregeln) der Datenverarbeitung basierendes Inferenzsystem verstanden. Die Hauptkomponenten des ES: 1) Wissensbasis (KB) – organisierte Fakten und 2) Mechanismus logische Entscheidung zugewiesene Aufgabe.

Das in den letzten Jahren aufkommende Masseninteresse an der Konstruktion von GIS erfordert die Entwicklung von Prinzipien zur Bewertung der erstellten Informationssysteme, ihrer Klassifizierung und Bestimmung potenzieller Möglichkeiten. Bei der Entwicklung ist dies bis zu einem gewissen Grad möglich Bedarf zum idealen GIS:

1. Möglichkeit der Verarbeitung von Arrays von komponentenweise heterogen räumlich koordinierten Informationen.

2. Die Fähigkeit, Datenbanken für eine breite Klasse von geografischen Objekten zu unterhalten.

3. Möglichkeit der interaktiven Arbeitsweise des Benutzers.

4. Flexible Systemkonfiguration, Möglichkeit schnelle Einrichtung Systeme zur Lösung verschiedener Probleme.

5. Die Fähigkeit, die räumlichen Besonderheiten geoökologischer Situationen „wahrzunehmen“ und zu verarbeiten.

Die Entwicklung eines GIS umfasst die Phase des Entwurfs einer Struktur, der Bestimmung von Zielen und Zwecken sowie potenzieller Benutzer. Die Gestaltung eines GIS als komplexes Informationssystem erfordert den Einsatz von Systemanalysemethoden, die folgendes lösen Aufgaben:

Erstellen eines konzeptionellen GIS-Modells, Definieren seiner Subsysteme, der Art der Beziehung zwischen ihnen;

Strukturierung von geografischen Informationen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Verarbeitung, Speicherung und Darstellung auf Computern und automatischen Geräten;

Bestimmung der Transformations- und Verarbeitungsstufen eingehender natürlicher und sozioökonomischer Informationen;

Erstellung von Mensch-Maschine-Systemen zur mathematischen Modellierung natürlicher und sozioökonomischer Prozesse in der GIS-Struktur.

Der Einsatz von Informationstechnologie in der Geoökologie beinhaltet die Automatisierung der Prozesse zur Erfassung und Analyse der Parameter von Geosystemen. Der Empfang und die Verarbeitung von Informationen werden als ein einziger Prozess betrachtet, der mehrere aufeinanderfolgende Phasen umfasst (Tabelle 1).

Die Phasen der Informationstechnologie bei der Erstellung und dem Betrieb von GIS umfassen die folgenden Phasen: Sammlung von Primärdaten, Dateneingabe und -speicherung, Datenanalyse, Szenarioanalyse und Entscheidungsfindung. Es sollte beachtet werden, dass die identifizierten Phasen die allgemeinsten sind und sich bei der Erstellung spezifischer GIS wiederholen, wobei sie sich in Details in Bezug auf die Ziele und Zielsetzungen des GIS unterscheiden, sowie Technische Fähigkeiten Systeme.

Es ist offensichtlich, dass die Informationsquellen, das Verfahren zu ihrer Beschaffung und die Analysemethoden als Phasen eines einzigen technologischen Prozesses betrachtet werden sollten, der durch die gemeinsamen Ziele und Ziele des Aufbaus und Betriebs eines GIS vereint ist. Das bedeutet, dass der Entwurf und die Erstellung eines GIS auf einer einzigen Methodik basieren sollten. Da GIS als Mittel zur maschinellen Darstellung von Daten und Erkenntnissen der komplexen Geowissenschaften betrachtet werden können, dann als methodische Grundlage GIS Die Richtung ihrer Konstruktion sollte als Werkzeugkasten zum Verständnis der Struktur- und Organisationsmuster von Geosystemen unter Verwendung von Informatikwerkzeugen, einschließlich mathematischer Modellierung und Computergrafik, gewählt werden.

Zu den Anforderungen des FSTEC Russlands und des FSB Russlands für GIS, ISPD, APCS und APCS

Im Laufe der Beratungen mit Kunden, Eisnet LLC, sowie während der direkten Arbeitsausführung, muss man sich mit der anfänglichen Definition oder Bildung von Anforderungen für ein zukünftiges (erstelltes) staatliches Informationssystem (GIS), eine persönliche Dateninformation, befassen System (PDIS) oder ein automatisiertes Produktionsmanagementsystem (ACS P) und technologische Prozesse(APCS).

Manchmal ist es schwierig, sofort zu beantworten, welche Anforderungen in einem bestimmten System umgesetzt werden sollen. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, staatliche Informationssysteme, Informationssysteme für personenbezogene Daten und automatisierte Kontrollsysteme für Produktions- und technologische Prozesse zu verwenden, in denen alle erforderlichen Anforderungen klar dargestellt sind (zur Diskussion).

Um das Problem zu verstehen, überlegen Sie sich was wichtigsten regulatorischen Dokumente der Regulierungsbehörden auf dem Gebiet der Informationssicherheit gelten für diese Informationssysteme.

Staatliche Informationssysteme

  • "Anforderungen zum Schutz von Informationen, die kein Staatsgeheimnis sind und in staatlichen Informationssystemen enthalten sind", Anordnung des FSTEC Russlands vom 11.02.2013. N 17 (registriert im Justizministerium Russlands am 31. Mai 2013 N 28608);
  • Methodisches Dokument. Maßnahmen zum Schutz von Informationen in staatlichen Informationssystemen“, Anordnung des FSTEC Russlands vom 11. Februar 2014.

Informationssysteme für personenbezogene Daten

  • „Grundlegendes Modell der Sicherheitsbedrohungen personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen personenbezogener Daten“, genehmigt von der FSTEC Russlands, 15. Februar 2008;
  • „Methodik zur Bestimmung tatsächlicher Bedrohungen der Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten“, genehmigt von der FSTEC Russlands, 14. Februar 2008;
  • „Zusammensetzung und Inhalt von organisatorischen und technischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten“, Anordnung des FSTEC Russlands vom 18. Februar 2013. N 21 (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 14. Mai 2013 N 28375). Hinweis: Die Verordnung Nr. 21 hob die Wirkung der „Vorschriften über die Methoden und Mittel zum Schutz von Informationen in Informationssystemen personenbezogener Daten“ auf, Verordnung des FSTEC Russlands vom 5. Februar 2010. N 58 (registriert vom Justizministerium Russlands am 19. Februar 2010, Registrierung N 16456);
  • Richtlinien zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten mit Hilfe von Kryptomitteln während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten unter Verwendung von Automatisierungstools“, Genehmigt vom Föderalen Sicherheitsdienst Russlands am 21. Februar 2008. Nr. 149/54-144;
  • "Standardanforderungen für die Organisation und den Betrieb von (kryptografischen) Verschlüsselungswerkzeugen zum Schutz von Informationen, die keine Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen, wenn sie verwendet werden, um die Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten zu gewährleisten", Genehmigt von der Föderale Sicherheitsdienst Russlands am 21. Februar 2008 Nr. 149/6/6-622;
  • Die Zusammensetzung und der Inhalt organisatorischer und technischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten während ihrer Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten unter Verwendung kryptografischer Informationsschutzinstrumente, die zur Einhaltung der von der Regierung festgelegten erforderlich sind Russische Föderation Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten für jede der Sicherheitsstufen“, Anordnung des FSB Russlands vom 10. Juni 2014. N 378, (registriert beim Justizministerium Russlands am 18. August 2014 N 33620).

Steuerungssysteme für Produktions- und technologische Prozesse

„Anforderungen an die Sicherstellung des Schutzes von Informationen in automatisierten Steuerungssystemen für Produktions- und technologische Prozesse sind kritisch wichtige Objekte, potenziell gefährliche Gegenstände sowie Gegenstände, die eine erhöhte Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und für die natürliche Umwelt darstellen“, Anordnung des FSTEC Russlands vom 14.03.2014. N 31 (Eingetragen im Justizministerium Russlands am 30. Juni 2014 N 32919).

Gemeinsame Dokumente der Regulierungsbehörden für IS-, ISPD-, ACS-Systeme, einschließlich für öffentliche IS - SOP

  • "Besondere Anforderungen und Empfehlungen für technischer Schutz vertrauliche Informationen“ (STR-K), Genehmigt durch Anordnung der Staatlichen Technischen Kommission Russlands vom 30. August 2002. Nr. 282;
  • «Automatisierte Systeme. Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Informationen. Klassifizierung von automatisierten Systemen und Informationsschutzanforderungen“, Entscheidung des Vorsitzenden der Staatlichen Technischen Kommission Russlands vom 30. März 1992;
  • "Über die elektronische Signatur, die von Exekutivbehörden und Kommunalverwaltungen in der Organisation verwendet wird elektronische Interaktion untereinander, über das Verfahren zu ihrer Verwendung sowie über die Festlegung von Anforderungen zur Sicherstellung der Kompatibilität elektronischer Signaturmittel" (zusammen mit den "Regeln für die Verwendung der erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur durch Exekutivbehörden und lokale Regierungen bei der Organisation elektronischer Interaktionen zwischen selbst", "Anforderungen zur Gewährleistung der Kompatibilität elektronischer Signaturen bei der Organisation der elektronischen Interaktion zwischen Exekutivbehörden und Organen der lokalen Selbstverwaltung"), Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 111 vom 09. Februar 2012;
  • Über die Arten der elektronischen Signatur, deren Verwendung bei der Beantragung der Erlangung des Staates zulässig ist kommunale Dienstleistungen“, Dekret der Regierung der Russischen Föderation Nr. 634 vom 25. Juni 2012
  • "Vorschriften über die Entwicklung, Produktion, Implementierung und den Betrieb von Verschlüsselungs- (kryptografischen) Informationssicherheitstools (Vorschriften PKZ-2005)", Anordnung des FSB Russlands vom 9. Februar 2005. Nr. 66;
  • „Anweisungen zur Organisation und Gewährleistung der Sicherheit der Speicherung, Verarbeitung und Übertragung über Kommunikationskanäle unter Verwendung des kryptografischen Schutzes von Informationen mit beschränktem Zugriff, die keine Informationen enthalten, die ein Staatsgeheimnis darstellen“, Anordnung des FAPSI unter dem Präsidenten der Russischen Föderation vom 13. Juni , 2001 Nr. 152;
  • „Anforderungen an elektronische Signaturwerkzeuge und Anforderungen an Zertifizierungsstellenwerkzeuge“, Anordnung des FSB Russlands Nr. 796 vom 27. Dezember 2011;
  • Über die Akkreditierung von Zertifizierungsstellen“, Verordnung des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Russischen Föderation Nr. 203 vom 21. August 2012;
  • GOST R 51583-2000. "Datenschutz. Das Verfahren zur Erstellung automatisierter Systeme in einem geschützten Design. Allgemeine Bestimmungen»;
  • GOST R 51624-2000. "Datenschutz. Automatisierte Systeme im sicheren Design. Allgemeine Anforderungen»;
  • GOST RO 0043-003-2012. "Datenschutz. Zertifizierung von Informatisierungsobjekten. Allgemeine Bestimmungen";
  • GOST RO 0043-004-2013. "Datenschutz. Zertifizierung von Informatisierungsobjekten. Programm und Methoden der Attestierungstests“;
  • GOST 51275-2006 „Informationssicherheit. Informationsobjekt. Faktoren, die Informationen beeinflussen. Allgemeine Bestimmungen".
  • RD50-34.698-90. " Richtlinien. Informationstechnologie. Automatisierte Systeme. Anforderungen an den Inhalt von Dokumenten.

Merkmale der Anforderungen für verschiedene Systeme

Hinweis: Die Dokumente des FSTEC von Russland und des FSB von Russland zu Systemen behandeln nicht die Fragen der Gewährleistung der Sicherheit von geschützten Daten, die in der vorgeschriebenen Weise als Informationen eingestuft werden, die ein Staatsgeheimnis darstellen.

Merkmale der Anforderungen an Informationssysteme für personenbezogene Daten (ISPD)

  • Die Anforderungen gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die von föderalen staatlichen Behörden, staatlichen Behörden der Teilstaaten der Russischen Föderation und anderen durchgeführt wird Regierungsstellen, Kommunen, andere kommunale Behörden, Rechtspersonen und Einzelpersonen, die Automatisierungstools verwenden, einschließlich in Informations- und Telekommunikationsnetzen, oder ohne solche Tools zu verwenden, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten ohne Verwendung solcher Tools der Art der Aktionen (Operationen) entspricht, die mit personenbezogenen Daten unter Verwendung von Automatisierungstools durchgeführt werden, das ist, es ermöglicht gemäß einem bestimmten Algorithmus die Suche nach personenbezogenen Daten, die auf einem materiellen Medium aufgezeichnet und in Aktenschränken oder anderen systematisierten Sammlungen personenbezogener Daten enthalten sind, und (oder) den Zugriff auf diese personenbezogenen Daten.
  • Personenbezogene Daten – alle Informationen, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierte oder identifizierbare Person beziehen zu einer Person(Gegenstand personenbezogener Daten).
  • Informationssystem für personenbezogene Daten (ISPD) - eine Reihe personenbezogener Daten, die in Datenbanken und Informationstechnologien und technischen Mitteln enthalten sind, die ihre Verarbeitung gewährleisten.

Eingerichtet vier Ebenen der Sicherheit personenbezogener Daten . Die meisten niedriges Niveau- der vierte, der höchste - der erste.

Merkmale der Anforderungen an staatliche Informationssysteme

  • Ein GIS hat einen föderalen Maßstab, wenn es auf dem Territorium der Russischen Föderation (innerhalb des föderalen Distrikts) tätig ist und Segmente in den konstituierenden Einheiten der Russischen Föderation, Gemeinden und (oder) Organisationen hat.
  • Ein GIS hat einen regionalen Maßstab, wenn es auf dem Territorium einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation tätig ist und Segmente in einer oder mehreren Gemeinden und (oder) untergeordneten und anderen Organisationen hat.
  • Ein GIS hat eine Objektskala, wenn es in den Einrichtungen einer föderalen Regierungsbehörde, einer Regierungsbehörde einer konstituierenden Einheit der Russischen Föderation, einer Gemeinde und (oder) einer Organisation betrieben wird und keine Segmente in Gebietskörperschaften, Repräsentanzen, Zweigstellen oder Untergebenen hat und andere Organisationen.
  • Die Anforderungen an GIS sind obligatorisch bei der Verarbeitung von Informationen in staatlichen Informationssystemen, die auf dem Territorium der Russischen Föderation betrieben werden, sowie in kommunalen Informationssystemen, sofern die Gesetzgebung der Russischen Föderation über die lokale Selbstverwaltung nichts anderes vorsieht. Die Anforderungen gelten nicht für staatliche Informationssysteme der Verwaltung des Präsidenten der Russischen Föderation, des Sicherheitsrates der Russischen Föderation, Bundesversammlung Russische Föderation, die Regierung der Russischen Föderation, das Verfassungsgericht der Russischen Föderation, das Oberste Gericht der Russischen Föderation, das Oberste Schiedsgericht der Russischen Föderation und Bundesdienst Sicherheit der Russischen Föderation.
  • Bei der Verarbeitung von Informationen, die personenbezogene Daten enthalten, im staatlichen Informationssystem werden die Anforderungen für GIS zusammen mit den Anforderungen zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten angewendet, die durch ein Dekret der Regierung der Russischen Föderation vom November genehmigt wurden 1, 2012 N 1119.
  • Durch Entscheidung des Informationseigentümers (Kunden) oder -betreibers können die Anforderungen an GIS zum Schutz von Informationen in nichtstaatlichen Informationssystemen angewendet werden.

Eingerichtet vier Sicherheitsklassen des staatlichen Informationssystems , die das Sicherheitsniveau der darin enthaltenen Informationen bestimmen. Die niedrigste Klasse ist die vierte, die höchste die erste.

Merkmale der Anforderungen an Steuerungssysteme für Produktions- und technologische Prozesse

  • Die Anforderungen zielen darauf ab, das Funktionieren des automatisierten Steuerungssystems im Normalmodus sicherzustellen, wodurch die Einhaltung der Auslegungsgrenzen der Werte der Parameter für die Ausführung der Zielfunktionen des automatisierten Steuerungssystems unter dem Einfluss von Informationen sichergestellt wird Sicherheitsbedrohungen sowie zur Verringerung der Risiken illegaler Eingriffe in das Funktionieren des automatisierten Kontrollsystems von kritisch wichtigen Objekten, potenziell gefährlichen Objekten, Objekten, die eine erhöhte Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen und für die natürliche Umwelt darstellen, einschließlich gefährlicher Produktionsanlagen, deren Sicherheit gemäß den Rechtsvorschriften der Russischen Föderation über die Sicherheit von Brennstoff- und Energieanlagen, über die Transportsicherheit, über die Nutzung der Atomenergie, über die Arbeitssicherheit gefährlicher Produktionsanlagen, über die Sicherheit von hydraulische Bauwerke und andere Gesetzgebungsakte der Russischen Föderation.
  • Sie gelten für automatisierte Steuerungssysteme, die die Steuerung und Verwaltung von technologischen und (oder) Produktionsanlagen (Ausführungsgeräten) und technologischen und (oder) darauf implementierten Geräten ermöglichen. Herstellungsprozesse(einschließlich Überwachungssteuerungssysteme, Datenerfassungs-(Übertragungs-)systeme, Systeme, die auf der Grundlage von speicherprogrammierbaren Steuerungen aufgebaut sind, verteilte Steuerungssysteme, Steuerungssysteme für Werkzeugmaschinen mit numerischer Steuerung).
  • ACS haben in der Regel eine mehrstufige Struktur:
    • Leitebene (Disposition) ( höheres Niveau);
    • Ebene der automatischen Steuerung (mittlere Ebene);
    • Ebene der Eingabe (Ausgabe) von Daten von ausführenden Geräten (untere (Feld-) Ebene).
  • Das automatisierte Kontrollsystem kann umfassen:
    • auf der Ebene der Operator (Dispatch) Control: Operator (Dispatch), Engineering Workstations, Industrieserver (SCADA-Server) mit darauf installierter allgemeiner System- und Anwendungssoftware, Telekommunikationsgeräte (Switches, Router, Firewalls, sonstiges Equipment) sowie Kommunikation Kanäle;
    • auf der Ebene der automatischen Steuerung: speicherprogrammierbare Steuerungen, andere technische Mittel mit installierter Software, Datenempfang von der unteren (Feld-)Ebene, Übermittlung von Daten an die obere Ebene, um eine Entscheidung über die Steuerung des Objekts und (oder) Prozesses zu treffen und Bilden von Steuerbefehlen (Steuer-(Befehl)-Informationen) für Betätigungsvorrichtungen, sowie ein industrielles Datenübertragungsnetzwerk;
    • auf der Eingabe- (Ausgabe-) Ebene von Daten (ausführende Geräte): Sensoren, Aktoren, andere Hardwaregeräte mit darin installierter Firmware und Maschinensteuerungen.

In ACS sind die Schutzobjekte:

  • Informationen (Daten) über die Parameter (Zustand) eines verwalteten (gesteuerten) Objekts oder Prozesses (Eingabe- (Ausgabe-) Informationen, Steuerungs- (Befehls-) Informationen, Steuerungs- und Messinformationen, andere kritische (technologische) Informationen);
  • einschließlich Workstations, Industrieserver, Telekommunikationsausrüstung, Kommunikationskanäle, speicherprogrammierbare Steuerungen, ausführende Geräte), Software (einschließlich Firmware, systemweit, angewendet) sowie Informationssicherheitstools.

Eingerichtet drei Sicherheitsklassen des automatisierten Kontrollsystems , die das Sicherheitsniveau des automatisierten Kontrollsystems bestimmen. Die niedrigste Klasse ist die dritte, die höchste die erste.

Für alle oben genannten Systeme werden zur Gewährleistung des Informationsschutzes die folgenden typischen Maßnahmen ergriffen:

  • Bildung von Anforderungen zum Schutz der im GIS enthaltenen Informationen (ISPD, ACS);
  • Entwicklung eines GIS-Informationssicherheitssystems (ISPD, ACS);
  • Implementierung eines GIS-Informationssicherheitssystems (ISPD, ACS);
  • GIS-Zertifizierung (ISPD, ACS) und Inbetriebnahme;
  • Gewährleistung des Informationsschutzes beim Betrieb eines zertifizierten GIS (ISPD, ACS);
  • Gewährleistung des Schutzes von Informationen während der Stilllegung eines zertifizierten GIS (ISPD, ACS) oder nachdem eine Entscheidung getroffen wurde, die Verarbeitung von Informationen abzuschließen.

Für alle Systeme (GIS, ISPD, ACS), grundlegende Maßnahmenpakete für die Informationssicherheit und Anforderungen an ihre Umsetzung, die abhängig von der Klasse oder Stufe der Systemsicherheit ausgewählt werden müssen, die unter Berücksichtigung des Bedrohungsmodells (einschließlich des Übertretermodells) der Informationssicherheit bestimmt werden müssen.

Nachdem die Merkmale und Unterschiede der drei Systeme (GIS, ISPD, ACS) berücksichtigt und die Vergleichstabelle der Anforderungen des FSTEC Russlands verwendet wurden, wird es daher nicht schwierig sein, dem Kunden oder einem Beamten der Abteilung zu erklären, wer dies ist nicht mit den Unterschieden in den Systemen vertraut sind, was in einem bestimmten System implementiert werden muss.

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GOST R 52155-2003

NATIONALER STANDARD DER RUSSISCHEN FÖDERATION

GEOGRAFISCHE
INFORMATIONSSYSTEME
BUNDES-, REGIONAL-,
GEMEINDE

Allgemeine technische Anforderungen

GOSSTANDART VON RUSSLAND

Moskau

Vorwort

1 ENTWICKELT vom Landesforschungs- und Entwicklungszentrum für Geoinformationssysteme und -technologien (Gosgiscenter)

EINFÜHRUNG durch den Fachausschuss für Normung TK 394 „Geographische Informationen / Geomatik“

2 ANGENOMMEN UND EINGEFÜHRT DURCH Dekret des Staatlichen Standards Russlands vom 9. Dezember 2003, Nr. 359-st

Notiz- Sicherheitsprobleme Informationssicherheit sollten in der Phase der Entwicklung eines GIS-Projekts unter Beteiligung des Bundesvorstands für Sicherheit, des Bundesvorstands für Geodäsie und Kartographie, des Bundesvorstands für Verteidigung und anderer zuständiger Behörden gelöst werden.

5.4 Die organisatorische Unterstützung des FSIS, RGIS, MGIS umfasst Dokumente, die die Struktur des GIS, Aufgaben, Funktionen und Zusammensetzung seiner konstituierenden Einheiten, Rechte und Pflichten des Betriebspersonals und der Benutzer festlegen.

Die rechtliche Unterstützung von FSIS, RGIS, MGIS sollte auf der aktuellen Gesetzgebung der Russischen Föderation und den Vorschriften der föderalen Exekutivorgane in ihrem Zuständigkeitsbereich basieren.

5.5 Für FSIS, RGIS, MGIS sowie GIS-Technologien, die zu ihrer Erstellung verwendet wurden, und IO-Komponenten (TsTK, TsTP, digitale thematische und spezielle Karten) wird empfohlen, die Konformität durch Zertifizierung gemäß den in festgelegten Anforderungen zu bestätigen.

6 Anforderungen an die Unterstützung von GIS-Informationen

6.1 Um Datenbanken von FSIS, RGIS, MGIS zu bilden, verwenden Sie:

Grundlegendes digitales Geländemodell;

Digitale Themen- und Sonderkarten;

Fernerkundungsdaten, einschließlich Luft- und Weltraumbilder in digitalem Format;

Thematische Daten, einschließlich Regierungsstatistiken;

Metadaten;

Vorschriften.

6.1.1 Das Basis-DTM wird verwendet, um alle kartografischen, Luft- und Raumfahrt-, statistischen, Kataster- und anderen Daten zu verknüpfen und zu koordinieren, die in einem bestimmten GIS verwendet werden.

6.1.1.1 Als Basis-DTM für das Bundes-GIS empfiehlt sich die Verwendung des DTC im Maßstab 1:1.000.000, für ein regionales GIS - bei einem DTC im Maßstab 1:50.000 - 1:200.000.

Um spezifische Probleme in FSIS und RGIS zu lösen, können nach Kundenwunsch der DTC im Maßstab 1:10000 - 1:100000 und der TsTP im Maßstab 1:500 - 1:5000 verwendet werden. Sie werden in separate ausgewählte Gebiete des Territoriums eingeteilt, die eine größere Genauigkeit, Detailgenauigkeit und Vollständigkeit der Reproduktion von Geodaten erfordern.

Als Basis-DGM für kommunale GIS wird empfohlen, die Heizzentrale im Maßstab 1:500-1:10000 für das Gebiet der Stadtentwicklung und im Maßstab 1:10000-1:50000 für das Gebiet der Stadtrandgebiete zu verwenden .

7.11 Vervielfältigung, Abrechnung und Speicherung Software-Tools- nach GOST 19.601.

7.12 Die Software muss einen Schutz vor fehlerhaften Benutzeraktionen bieten.

7.13 Die Eigenschaften der Software (einschließlich Strukturiertheit und Vorhandensein von Kommentaren) sollten die Möglichkeit ihres Betriebs und ihrer Verbesserung gewährleisten.

8 Anforderungen an die Dokumentation von GIS-Software und Informationsunterstützung

8.1 Für Software- und Informationsunterstützung entwickelt GIS Design-, Technologie- und Betriebsdokumente.

Notiz- Auf Wunsch des Kunden kann die Zusammensetzung der Dokumente ergänzt (geändert) werden.

8.2 Allgemeine Anforderungen an Design und Betrieb PD - in Übereinstimmung mit GOST 19.105.

8.3 Die Anforderungen an die Durchführung von PD sollten die Möglichkeit vorsehen, den Dokumentationsprozess zu automatisieren.

8.4 Die Vervielfältigung, Abrechnung und Aufbewahrung der Softwaredokumentation erfolgt gemäß den Anforderungen von GOST 19.601 und GOST 28388.

8.5 Änderungen der Softwaredokumentation erfolgen gem GOST 19.603.

8.6 Die Dokumentation der Software sowie ihrer Komponenten, einschließlich der gekauften, muss in russischer Sprache erstellt werden.

8.7 Dokumentation für Software, einschließlich gekaufter Software, und (oder) ihrer Komponenten müssen die folgenden Informationen enthalten:

Umfang des GIS;

Angaben zum Aufbau der Software (Baukasten, Grundausstattung und Zusatzmodule);

Beschreibung interner Formate kartografischer Daten (falls in den ToR angegeben), Datenspeichermodelle, Datenbankstruktur, Reihenfolge des Exports und Imports kartografischer Daten und Datenbanken;

Eigenschaften der Benutzeroberfläche;

Beschreibung der internen Programmiersprache;

Informationen zur Offenheit von Software;

Daten zur Softwareanpassung;

Die Reihenfolge der Interaktion der Software mit anderen Softwareprodukten;

Unterstützung und Unterstützungssystem.

8.8 Die Reihenfolge der Ausführung von Dokumenten für Software wird gemäß den TOR für diese festgelegt.

9 Anforderungen an die Herstellbarkeit von GIS-Software und Informationsunterstützung

9.1 GIS verwendet bei der Erstellung von Software und Informationsunterstützung technologische Entwicklungswerkzeuge, die die Erstellung von funktionsgerechten, zuverlässigen, einfach zu wartenden und zu verwendenden Programmen und Daten gewährleisten. Die Auswahl der technologischen Werkzeuge erfolgt gemeinsam durch den Entwickler und den Kunden.

9.2 Dokumentation für Software und Informationsunterstützung sollte deren Wartung ermöglichen.

10 Anforderungen an die Vollständigkeit von GIS-Software und Informationsunterstützung

10.1 Anforderungen an die Vollständigkeit der Software

10.1.1 Das zum Betrieb bestimmte GIS-Softwarepaket (Lieferung) muss enthalten:

Ein Datenträger, der ein Programm (ausführbares Softwaremodul) oder eine Reihe von Installationsprogrammen enthält, die es ermöglichen, während der Installation auf einem bestimmten elektronischen Computer ein ausführbares Softwaremodul zu erhalten, das parametrisch auf die Umgebung und die Betriebsbedingungen abgestimmt ist;

Betriebsdokumente des Programms;

Verpackung und Behältnis (sofern sie im Vertrag über die Lieferung von Software festgelegt sind). Die Anzahl der Kopien der Elemente des Software-Kits sollte in der TOR angegeben werden.

10.1.2 Software-Abnahmetests werden vorgelegt Programmdokumentation vollständig in Übereinstimmung mit den Anforderungen der TOR für Softwareentwicklung.

10.1.3 Nach den Abnahmetests wird die vereinbarte Anzahl Kopien der Software an den Kunden mit übergeben vollständiger Satz Softwaredokumentation.

10.2 Anforderungen an die Vollständigkeit der Informationsunterstützung

10.2.1 Der für den Betrieb bestimmte Satz von IO GIS (Lieferung) muss umfassen:

Datenträger (Träger), die die für das Funktionieren des GIS erforderlichen Komponenten der Informationsunterstützung enthalten;

Betriebsdokumente;

Verpackung und Behältnis (sofern im Vertrag über die Lieferung von IE festgelegt). Die Anzahl der Kopien der Elemente des IO-Kits sollte in der TOR angegeben werden.

10.2.2 Für die Abnahmeprüfung legt das EC die Dokumentation vollständig gemäß den Anforderungen der ToR für die Entwicklung des EC vor.

Notiz- Nach Absprache mit dem Kunden ist es erlaubt, Software und IO-Kits zu kombinieren.

11 Anforderungen an Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von GIS-Software und -Informationen

11.1 Kennzeichnung

Die Außenverpackung des/der Datenträger mit der GIS-Software und (oder) Informationsträgern muss mit einem Etikett mit folgenden Angaben versehen sein:

Name oder Marke des Entwicklers;

Name (Bezeichnung) der Software und (oder) IO GIS und Versionsnummer;

Vom Entwickler generierte Inventarnummer;

Bandseriennummer und Gesamtzahl der Bände:

Informationen über die Kontrolle der auf dem Datenträger enthaltenen Informationen (z. B. die Prüfsumme aller Dateien);

Annahmeinformationen;

Informationen zur Zertifizierung;

11.2 Verpackung

Die Verpackung muss die Sicherheit der Software (IO) während der Lagerung und des Transports bei allen Transportarten in jeder Entfernung unter den in GOST 21552 festgelegten Bedingungen gewährleisten.

Verpackungen und Behälter müssen den Schutz von Daten auf Maschinenträgern und Papierdokumenten vor schädlichen Umwelteinflüssen (einschließlich magnetischer und elektromagnetischer Strahlung) während des Transports mit allen Transportarten gewährleisten. Der Container muss das Warenzeichen des Entwicklers (Herstellers) der Software (IO) und in dessen Abwesenheit den Namen des Organisationsentwicklers (Herstellers) tragen.

11.3 Transport

Software (IO) wird in Behältnissen transportiert, die die Besonderheiten des Transports dieser Produkte bei allen Transportarten berücksichtigen.

11.4 Lagerung

Zur Aufbewahrung der Software (IO) werden die in den ToR definierten Datenträger verwendet.

Die Aufbewahrung von Software (OS) muss den Anforderungen der Verordnungen des Bundesvorstands für Geodäsie und Kartographie, des Bundesvorstands für Verteidigung und anderer Bundesvorstände entsprechen.

12 GIS-Hardwareanforderungen

12.1 Die Zusammensetzung und Struktur der TO sind in den ToR für ein bestimmtes GIS festgelegt.

12.2 Die Wartung muss die folgenden grundlegenden Anforderungen erfüllen:

Unterstützung, zusammen mit Software und IO, für die Implementierung der in den ToR definierten GIS-Funktionalität;

Gewährleistung der Qualität jedes technischen Mittels und der Wartung im Allgemeinen (einschließlich Leistung, Zuverlässigkeit, Ergonomie usw.);

Sicherheit;

Kompatibilität (Austauschbarkeit) des Fahrzeugs herstellen;

Sicherstellung der automatischen (automatisierten) Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit eines Komplexes technischer Einrichtungen bei Störungen im Betrieb einzelner technischer Einrichtungen, Kommunikationswege und Energieversorgungssysteme;

Bereitstellen einer automatisierten Rekonfiguration von TO zum Lösen spezifischer Benutzeraufgaben;

Sicherstellung des Datenaustausches mit anderen GIS und Nutzern über Kommunikationskanäle.

ANHANG A

(Hinweis)

Literaturverzeichnis

Vorschriften über das Zertifizierungssystem für geodätische, topografische und kartografische Produkte, registriert vom Justizministerium der Russischen Föderation am 14. September 2000, Registrierungsnummer 2382 und Staatsregister Gosstandart of Russia 11. Oktober 2000, Registrierungsnummer ROSS RU.0008.01KP00

Schlüsselwörter: Geoinformationssystem des Bundes, Geoinformationssystem der Region, Geoinformationssystem der Gemeinden, Geodaten, Informationsunterstützung, Software, Hardware, Dokumentation von Software und Informationsunterstützung, Vollständigkeit von Software und Informationsunterstützung, Kennzeichnung, Verpackung, Transport und Lagerung von Software und Informationsunterstützung

Projekt

Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Baschkortostan

TECHNISCHE AUFGABE

ZUM GEOINFORMATIONSSYSTEM

"Minkomswjas RB"

1. Allgemeine Information. 3

1.1. Vollständiger Name des Systems und seiner Symbol. 3

1.2. Der rechtliche Status des Dokuments. 3

1.3. Liste der Quelldokumente. 3

1.4. Finanzierungsordnung und Arbeitsbedingungen. 3

1.5. Die Reihenfolge der Registrierung und Präsentation der Arbeitsergebnisse beim Kunden. 3

1.6. Dokumentenstruktur. 3

2. Zweck und Ziele der Erstellung eines GIS .. 4

2.1. Zweck des GIS. 4

2.2. Ziele der Erstellung eines GIS.. 5

3. Eigenschaften von Automatisierungsobjekten. 5

3.1. Der aktuelle Status der automatisierten Aktivität. 5

3.2. Betriebsbedingungen u Umgebung. 6

4. Anforderungen an GIS.. 6

4.1. Anforderungen an GIS im Allgemeinen. 6

4.2. Anforderungen an GIS-Funktionen.. 12

4.3. Anforderungen an die Arten von Sicherheiten. fünfzehn

5. Zusammensetzung und Inhalt der Arbeiten zur Erstellung (Entwicklung) des Systems .. 18

5.1. Phasen der GIS-Implementierung. 18

6. Die Reihenfolge der Kontrolle und Abnahme von GIS .. 20

6.1. Allgemeine Anforderungen. zwanzig

6.2. Leitdokumente.. 20

6.3. GIS-Verifizierungsverfahren.. 20

7. Zusammensetzung und Inhalt der Vorarbeiten. 21

7.1. Informationsvorbereitung. 21

7.2. Technische Vorbereitung des Automatisierungsobjekts. 22

7.3. Organisatorische Veranstaltungen. 22

8. Anforderungen an die Dokumentation.. 22

8.1. Allgemeine Anforderungen an die Dokumentation. 22

8.2. Liste der zu entwickelnden Dokumente. 23

9. Entwicklungsquellen. 23

1. Allgemeine Information

1.1. Vollständiger Name des Systems und sein Symbol

Geoinformationssystem des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Baschkortostan. Kurzbezeichnung innerhalb dieses Dokument- GIS.

1.2. Rechtsstatus des Dokuments

Verordnung des Ministers für Kommunikation und Massenmedien der Republik Baschkortostan XX-OD vom XX.03.2011 „Über die Genehmigung des Aktionsplans zur Schaffung des GIS-Systems des OGV der Republik Baschkortostan »

1.3. Liste der Quelldokumente

Die Entwicklung der Leistungsbeschreibung erfolgte unter Berücksichtigung der Anforderungen der folgenden Dokumente:

1) GOST 24.105-85. Automatisierte Kontrollsysteme. Allgemeine Anforderungen.

2) GOST 34.201-89. Arten, Vollständigkeit und Bezeichnung von Dokumenten bei der Erstellung automatisierter Systeme.

3) GOST 34.601-90. Automatisierte Systeme. Schöpfungsstadien.

4) GOST 34.602-89. Aufgabenstellung für die Erstellung eines automatisierten Systems.

5) Staatliche Technische Kommission Russlands. Leitfaden. Computereinrichtungen. Schutz vor unbefugtem Zugriff auf Informationen. Indikatoren für die Sicherheit vor unbefugtem Zugriff auf Informationen. 1992

6) Verordnung vom „XX“ XX 2011 Nr. p der Regierung der Republik Baschkortostan über das Konzept des geografischen Informationssystems der Exekutivbehörden der Republik Baschkortostan.

1.4. Finanzierungsverfahren und Arbeitsbedingungen

Die Reihenfolge der Finanzierung und die Arbeitsbedingungen für die Erstellung des GIS werden durch den Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer festgelegt.

1.5. Das Verfahren zur Registrierung und Präsentation der Arbeitsergebnisse beim Kunden

Die Ergebnisse der Arbeit sind:

1) GIS, das beim Kunden eingesetzt, Abnahmetests bestanden und vom Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Baschkortostan (Ministerium für Kommunikation der Republik Belarus) für den Probebetrieb zugelassen wurde.

2) Eine Reihe von Dokumenten, die in den Phasen des Systemdesigns und der Inbetriebnahme entwickelt wurden.

1.6. Dokumentenstruktur

Das Dokument besteht aus den folgenden Abschnitten:

1. Allgemeine Information. Referenzinformationenüber das zu entwickelnde System, eine Beschreibung der Grenzen der Anwendbarkeit des Dokuments.

2. Zweck und Ziele der Erstellung eines GIS. Beschreibung des Zwecks des GIS, automatisierte Aktivitäten des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Baschkortostan, Ziele der Entwicklung des GIS.

3. Eigenschaften von Automatisierungsobjekten. Beschreibung der Aufgaben und Funktionen von GIS.

4. Anforderungen an GIS. Aufzählung von Anforderungen, sowohl für das GIS selbst als auch für seine einzelnen Subsysteme, Arten der Unterstützung, verschiedene Aspekte der GIS-Funktion.

5. Zusammensetzung und Inhalt der Arbeiten zur Erstellung von GIS. Die Liste der Phasen der Erstellung eines GIS, die Hauptarbeit, die in jeder Phase ausgeführt werden muss.

6. Ordnung der Kontrolle und Abnahme von GIS. Allgemeine Anforderungen an die Organisation der GIS-Abnahme, Aufzählung von Leitfäden, auf deren Grundlage die GIS-Abnahme durchgeführt wird.

7. Zusammensetzung und Inhalt der Vorarbeiten. Die Arbeiten, die durchgeführt werden müssen, um das GIS in Betrieb zu nehmen.

8. Dokumentationsanforderungen. Allgemeine Anforderungen an die Gestaltung der Projektdokumentation.

9. Entwicklungsquellen. Die Liste der Dokumente, auf deren Grundlage dieses Dokument erstellt wird.

1.7. Grenzen der Anwendbarkeit des Dokuments. Die Aufgabenstellung beschreibt die Anforderungen an das GIS und ist das erste und wichtigste Dokument im GIS-Dokumentationssatz. Alle anderen Dokumente, die während der Erstellung des GIS entwickelt wurden, müssen mit diesem Dokument übereinstimmen.

2. Zweck und Ziele der Erstellung eines GIS

2.1. Zweck des GIS

2.1.1. Art der automatisierten Aktivität

GIS wurde entwickelt, um die Speicherung und Verarbeitung von Geodaten zu automatisieren, die von der Führung des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Baschkortostan (im Folgenden als Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Belarus bezeichnet) verwendet werden. und seine strukturellen Abteilungen, um im Rahmen ihrer Zuständigkeit die staatliche Politik und Regulierung auf dem Gebiet der Kommunikation, Informatisierung und Entwicklung von Telekommunikationsnetzen umzusetzen.

2.1.2. Liste der Automatisierungsobjekte

Gegenstand der Automatisierung ist die Tätigkeit der Zentralstelle des Kommunikationsministeriums der Republik Belarus, die Informationen über Kommunikationseinrichtungen und -einrichtungen auf dem Territorium der Republik sowie Telekommunikationsbetreiber nutzt, die Kommunikationsdienste auf dem Territorium von Belarus anbieten die Republik, um ihre Aufgaben zu erfüllen:

Verwaltung des Ministeriums für Kommunikation der Republik Belarus;

Abteilung für Informations- und Analysearbeit auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien.

2.2. Ziele der Erstellung eines GIS

Der Zweck der Erstellung eines GIS ist die Aufbereitung und Präsentation von Informationen zur Unterstützung der Entscheidungsfindung über die Organisation effektive Arbeit im Bereich Kommunikation, Informatisierung und Entwicklung von Telekommunikationsnetzen durch Automatisierung der Verarbeitung kartografischer Daten über Kommunikationsobjekte auf dem Territorium der Republik Belarus, basierend auf modernen GIS-Technologien, Systemen zur Verarbeitung von Weltraum- und Luftbildern und GLONASS / GPS Technologien.

Die Ziele der Erstellung eines GIS sind:

1) zuverlässige und rechtzeitige Bereitstellung von Informationen über Kommunikationseinrichtungen auf dem Territorium der Republik Belarus mit unterschiedlichem Detaillierungsgrad; Gewährleistung ihrer Vollständigkeit, Fehlerfreiheit, Relevanz und notwendigen Vertraulichkeit;

2) aktivieren teilen heterogene Daten aus verschiedenen Quellen (Kommunikationsbetreiber, Bürger) über Kommunikationsobjekte, die sich auf dem Territorium der Republik Belarus befinden;

3) Klärung und Ergänzung von Informationen über Kommunikationsobjekte, die sich auf dem Territorium der Republik Belarus befinden, basierend auf Weltraum- und Luftbildern und GLONASS / GPS-Technologien;

4) Entwicklung von Standardlösungen zwecks späterer Replikation im GIS OGV RB.

5) Schöpfung Informationsbasis für die anschließende Lösung analytischer Probleme von Spezialisten des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Belarus.

3. Eigenschaften von Automatisierungsobjekten

3.1. Der aktuelle Status der automatisierten Aktivität

Im Ministerium für Kommunikation der Republik Belarus und seinen Strukturabteilungen gibt es eine Reihe von Informationssystemen, mit denen das erstellte GIS interagieren soll:

1) Web-Codes für Informations- und Analysesysteme – entworfen, um die Erfassung, Konsolidierung und Analyse willkürlicher Berichte zu automatisieren.

2) Das System „Informatisierungspass“ ist ein automatisiertes System zur Sammlung und Verarbeitung von Informationen, die den Stand der Arbeiten zur Nutzung und Entwicklung von Informationstechnologien auf regionaler und kommunaler Ebene charakterisieren.

Die Analyse der im Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Belarus vorhandenen Systeme ergab:

1) Die meisten Informationen, die für die Organisation der Informationsunterstützung für die Verfahren zur Planung, Prognose, Überwachung und Analyse der Implementierung von Kommunikationen erforderlich sind, sind geografisch verteilt, die Bildung statistischer Daten, die den Zustand der Kommunikationsindustrie auf dem Territorium der Republik Belarus charakterisieren Objekte. Das Kommunikationsministerium der Republik Belarus verfügt jedoch nicht über Systeme zur Verarbeitung räumlich verteilter Informationen.

2) Bisher im Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Belarus vorhanden automatisierte Systeme bieten keine Lösung für das gesamte Spektrum der funktionalen Aufgaben von Spezialisten des Ministeriums für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Belarus.

3.2. Betriebsbedingungen und Umgebung

Die Betriebsbedingungen und die Umgebung des Automatisierungsobjekts haben keinen Einfluss auf die Entwicklung des GIS und seinen Betrieb, daher werden die Anforderungen dieses Absatzes nicht an das GIS gestellt.

4. Anforderungen an GIS

4.1. GIS-Anforderungen im Allgemeinen

4.1.1. Allgemeine Anforderungen

1) GIS ist ein koordinierter Satz von Informationen, Software- und Hardwarewerkzeugen und -diensten, die Informationsunterstützung für die Aktivitäten von Systembenutzern bieten.

Die GIS-Struktur sollte eine serviceorientierte Architektur aufweisen, die einer unbegrenzten Anzahl von Benutzern die Möglichkeit bietet, auf einer einzigen Software- und Hardwareplattform auf das GIS zuzugreifen, sowie die anschließende Erweiterung der GIS-Funktionalität.

2) GIS ist Bestandteil GIS OGV RB und soll die Einheitlichkeit der Ansätze zur Speicherung, Übertragung und Verarbeitung von Informationen, Architektur, Nomenklatur technischer Mittel und allgemeiner Systemsoftware sicherstellen.

Gewährleistung der Kompatibilität von GIS mit bestehenden und neu entwickelten automatisierten Informationssystemen im Ministerium für Telekommunikation und Massenkommunikation der Republik Belarus, einheitliche Systeme Protokolle der Interaktion auf mehreren Ebenen.

3) GIS sollte Datenspeicherung in einem der industriellen DBMS (Oracle, MS SQL Server usw.).

4) Das GIS sollte Benutzern Daten der folgenden Arten zur Verfügung stellen:

räumliche (Vektor- und Raster-)Daten;

Attributdaten

Dateien beliebigen Formats.

5) GIS sollte die Integration mit bestehenden und im Ministerium für Kommunikation der Republik Belarus entwickelten Informationssystemen ermöglichen.

6) GIS sollten Informationsintegration bieten andere Art und unterschiedliche Grade der Vertraulichkeit.

4.1.2. Anforderungen an die Entwicklung und Modernisierung von GIS

GIS sollte folgende Möglichkeiten bieten:

1) schrittweiser Aufbau Funktionalität bei Änderung der Zusammensetzung der Aufgaben von GIS-Benutzern;

2) Entwicklung und Modernisierung des GIS ohne grundlegende Änderung der zuvor entwickelten und in die Konfiguration des GIS eingeführten Elemente.

4.1.3. Struktur- und Funktionsanforderungen

Allgemeine Anforderungen an die GIS-Struktur

Die logische Struktur eines GIS ist in Abbildung 1 dargestellt.

Allgemeine Anforderungen

1) Die Informationsunterstützung des GIS sollte ausreichen, um alle Funktionen des GIS zu erfüllen.

2) Die Gesamtheit der Informationsfelder des Systems sollte in Form von Datenbanken organisiert werden.

Anforderungen an die Zusammensetzung, Struktur und Methoden der Datenorganisation in einem GIS

Die Zusammensetzung und Struktur der Daten muss dem im Systemprojekt entwickelten Informationsmodell entsprechen.

Anforderungen an die Kontrolle, Speicherung und Aktualisierung von Daten

1) Das System muss regelmäßig die Integrität des Zustands der GIS-Datenbanken durch eingebaute Software überprüfen.

2) Die Änderung von Datenstrukturen sollte unter Berücksichtigung der Reduzierung von zuvor in Datenbanken geladenen realen Daten gemäß der geänderten Datenstruktur durchgeführt werden.

3) Jede Änderung der Datenbankstrukturen sollte nicht zum Verlust von Informationen führen, die im GIS vorhanden sind.

Anforderungen an die Sprache der Interaktion mit GIS-Benutzern

1) Die sprachliche Unterstützung des GIS sollte sich in der Dokumentation (Anweisungen, Beschreibungen) der organisatorischen Unterstützung des GIS in Form von Regeln für die Kommunikation des Benutzers mit dem GIS in allen Betriebsmodi widerspiegeln.

2) Die Kommunikationsschnittstelle des Benutzers mit dem GIS sollte auf Russisch sein (mit Ausnahme von Fachbegriffen und Befehlen).

4.3.3. Software Anforderungen

Allgemeine Anforderungen

1) Die GIS-Software sollte ausreichen, um alle GIS-Funktionen auszuführen, und über die Mittel verfügen, alle erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse zu organisieren, um eine zeitnahe Ausführung aller GIS-Funktionen in allen regulierten Modi des GIS-Betriebs zu ermöglichen.

2) GIS-Software sollte folgende Eigenschaften haben:

funktionelle Suffizienz;

Zuverlässigkeit (einschließlich Wiederherstellbarkeit, Verfügbarkeit von Fehlererkennungstools);

Anpassungsfähigkeit;

Modifizierbarkeit;

Benutzerfreundlichkeit.

3) GIS-Software sollte so aufgebaut sein, dass das Fehlen einzelner Daten die Leistung von GIS-Funktionen, bei deren Implementierung diese Daten nicht verwendet werden, nicht beeinträchtigt.

4) In der GIS-Software müssen Maßnahmen zum Schutz vor Fehlern bei der Eingabe und Verarbeitung von Informationen zur Erfüllung der Funktionen des GIS implementiert werden.

5) Die Software muss aus allgemeiner und spezieller Software (OPS und Open Source Software) bestehen.

6) OPO und Open-Source-Software sollten auf der Grundlage lizenzierter Softwareprodukte erstellt werden.

Allgemeine Softwareanforderungen

1) OPO GIS sollte vereinheitlicht werden und die Schaffung und Unterstützung einer einzigen Informationsumgebung zur Lösung von Informations-, Referenz- und Suchaufgaben von Benutzern gewährleisten.

2) OPO sollte die Schaffung von Workstations von GIS-Benutzern, Datenbankservern, Anwendungsservern unterstützen sowie die Verbindung individueller technischer Mittel für verschiedene Zwecke bereitstellen.

3) HPF muss in seiner Zusammensetzung enthalten:

Betriebssysteme für Workstations und Server für verschiedene Zwecke;

· Mittel zum lokalen und Fernaustausch von Informationen unter Verwendung einer einheitlichen Schnittstelle für den Zugriff auf die Dienste von Informationsaustausch - Subsystemen ;

· Mittel zur Verwaltung, Verwaltung und Prüfung der GIS-Hardware- und -Softwareumgebung;

· Test-, Diagnose- und Virenschutzmittel;

· Mittel zur Verarbeitung textueller, tabellarischer und grafischer Informationen;

· Mittel zum Schutz von Informationen vor unbefugtem Zugriff.

Auf dedizierten Rechnern (Servern) muss folgende Software installiert werden:

· operationssystem Windows Server-Familie (mit der IIS-Komponente auf dem Webserver).

Auf den Client-Workstations muss folgende Software installiert sein:

· Betriebssystem in russischer Sprache;

· Flash-fähiger Webbrowser.

Am Arbeitsplatz des Administrators muss ein Betriebssystem von mindestens Windows XP SP 2 installiert sein.

Hinweis 4 : Die Liste der HIF-Produkte kann im Verlauf der GIS-Entwicklung sowie beim Erscheinen vielversprechenderer Produkte aktualisiert werden.

5) Das lokale Netzwerk Datenaustausch basierend auf TCP / IP-Protokollen bereitstellen muss.

6) Während der Gründung der PO sollten die Fragen der Organisation der Interaktion mit bestehenden Datenbanken ausgearbeitet werden.

Anforderungen an spezielle Software

1) Open-Source-Software sollte eine Lösung für funktionale und spezielle technologische Probleme bieten, einschließlich der Manipulation mit kartografischen Datenbanken

2) STR muss in seiner Zusammensetzung enthalten:

· auf dem ArcGIS-Server-Server Standard- und spezialisierte Dienste, die die Funktionen der Workstation des Benutzers und eines der industriellen DBMS (Oracle, MS SQL Server usw.) implementieren;

· ArcGis Desktop-Administrator-Workstation (ArcInfo mit Erweiterungsmodulen);

· Kostenlose Software für die Arbeit mit GIS ist auf Client-Workstations nicht installiert.

4.3.5. Voraussetzungen für den technischen Support

1) Technischer Support Das GIS sollte ausreichen, um alle Funktionen eines GIS zu erfüllen.

2) Die GIS-Hardware muss den Anforderungen der GIS-Software entsprechen.

3) GIS-Hardware sollte die erforderliche Zuverlässigkeit des GIS-Betriebs und die Datenverfügbarkeit bieten.

4) Im Komplex der technischen Mittel von GIS sollten hauptsächlich technische Mittel der Massenproduktion verwendet werden. Gegebenenfalls ist der Einsatz von technischen Mitteln der Einzelfertigung erlaubt.

5) GIS-technische Mittel müssen in Übereinstimmung mit den Anforderungen, die in der technischen, einschließlich betrieblichen Dokumentation für sie enthalten sind, und so platziert werden, dass sie bequem während des Betriebs des GIS verwendet und gewartet werden können.

6) Die Platzierung von technischen Mitteln, die vom GIS-Personal bei der Erfüllung seiner Aufgaben verwendet werden, muss den ergonomischen Anforderungen entsprechen: für Produktionsanlagen gemäß GOST 12.049-80, für visuelle Informationsdarstellungsmittel gemäß GOST.

7) Jegliche GIS-Hardware sollte durch ein Werkzeug mit ähnlicher Funktionalität ersetzt werden können, ohne strukturelle Änderungen oder Anpassungen an der restlichen GIS-Hardware.

8) Für jedes der technischen Mittel des Systems müssen die in der Betriebsdokumentation angegebenen Betriebsbedingungen bereitgestellt werden, falls erforderlich, sollten Systeme der Stromversorgung, Stromversorgung, Klimaanlage usw. eingesetzt werden.

9) Technische Mittel von GIS dürfen nur unter den in der Betriebsdokumentation für sie festgelegten Bedingungen verwendet werden.

10) Stromversorgung Serverhardware sollte für einen regelmäßigen Stopp des Servers mit dem Speichern von Daten sorgen. Die normale Abschaltzeit ist in der Betriebsdokumentation für die Software und Hardware der Serverausrüstung festgelegt.

11) Die GIS-Hardware muss die Mittel enthalten Exemplar reservieren um eine schnelle Wiederherstellung von Informationen zu gewährleisten.

4.3.6. Anforderungen an die organisatorische Unterstützung

Allgemeine Anforderungen

1) Die organisatorische Unterstützung des GIS sollte ausreichend sein, um die ihnen bei der Erfüllung der Aufgaben des GIS übertragenen Aufgaben durch das GIS-Personal effektiv erfüllen zu können.

2) Die organisatorische Unterstützung des GIS sollte in den entsprechenden Anweisungen zur organisatorischen Unterstützung des GIS festgelegt werden.

Anforderungen an den Inhalt von Anweisungen zur organisatorischen Unterstützung von GIS

Anweisungen zur organisatorischen Unterstützung von GIS sollten:

1) Beschreiben Sie alle Modi des GIS-Betriebs.

2) Bestimmen Sie die Maßnahmen des GIS-Personals, die erforderlich sind, um jede Funktion in allen Betriebsmodi des GIS auszuführen, unter Berücksichtigung der festgelegten Anforderungen an die Genauigkeit und Geschwindigkeit der Umsetzung ihrer funktionalen Aufgaben durch das GIS-Personal.

3) Beschreiben Sie die Methoden zur Diagnose der aufgetretenen und vorhergesagten Verletzungen der GIS-Leistung durch das GIS-Servicepersonal.

Anforderungen an die Dokumentation von GIS-Organisationsunterstützungsanweisungen

Anweisungen zur organisatorischen Unterstützung des GIS sollten dokumentiert werden.

4.3.7. Messtechnische Unterstützung

Es gibt keine besonderen Anforderungen an die metrologische Unterstützung.

5. Zusammensetzung und Inhalt der Arbeiten zur Erstellung (Entwicklung) des Systems

5.1. Phasen der GIS-Implementierung

Beim Erstellen eines GIS müssen die folgenden Schritte implementiert werden.

5.1.1. Stufe „Aufgabenstellung“

Tabelle 5.1 zeigt die Arbeit, die in der Phase „Terms of Reference“ durchgeführt werden muss.

Tabelle 5.1. Arbeiten in der Phase der "Terms of Reference"

Berufsbezeichnung

Verantwortlich

Ergebnis

Ermittlung und Analyse der GIS-Anforderungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer

Testamentsvollstrecker

Entwicklung durch den Auftragnehmer unter Beteiligung des Auftraggebers der Leistungsbeschreibung für GIS

Testamentsvollstrecker

Technische Aufgabe

Abstimmung der Mandate

Kunde

Anmerkungen zur Leistungsbeschreibung

Änderungen an der Leistungsbeschreibung vornehmen

Testamentsvollstrecker

Vom Kunden vereinbarte Referenzbedingungen

Referenzbedingungen Genehmigung

Kunde

Vom Kunden genehmigte Referenzbedingungen

Implementierungszeitraum - 1 Monat.

5.1.2. Phase „Systemprojekt“

Tabelle 5.2 zeigt die in der Phase „Systemprojekt“ durchzuführenden Arbeiten.

Tabelle 5.2. Arbeiten der Phase "Systemprojekt".

Berufsbezeichnung

Verantwortlich

Ergebnis

Entwicklung von Designlösungen für GIS

Testamentsvollstrecker

Funktionsmodell u Informationsmodell GIS-Daten

GIS-Datenbankentwicklung

Testamentsvollstrecker

Logisch u physikalisches Modell DB-GIS.

Entwicklung von Designlösungen für GIS im Allgemeinen und nach Unterstützungsarten, Registrierung eines Systemprojekts

Testamentsvollstrecker

Systemprojekt

Implementierungszeitraum - 2 Monate.

5.1.3. Bühne " GI-Entwicklung AUS »

Tabelle 5.3 zeigt die Arbeit, die in der Phase „Detailed Design“ durchgeführt werden muss.

Tabelle 5.3. Arbeiten der Stufe "Entwicklung von GIS"

Berufsbezeichnung

Verantwortlich

Ergebnis

Implementierung von Designlösungen für die Erstellung von GIS

Testamentsvollstrecker

GIS-Prototyp

Entwicklung und Test auf der Hardware des Prototype GIS Executor

Testamentsvollstrecker

GIS-Prototyp

Kunde

Bereitstellung von GIS auf der Hardware des Kunden

Testamentsvollstrecker

GIS auf der Hardware des Kunden installiert

Entwicklung der Arbeitsdokumentation für die erste Stufe des GIS

Testamentsvollstrecker

Arbeitsdokumentation aufgeführt in den Absätzen 1-4 von Abschnitt 8.2.3.

Entwicklung durch den Ausführenden des Programms und Methodik zum Testen von GIS (im Folgenden in diesem Abschnitt "Programm")

Testamentsvollstrecker

Das Programm und die Methodik zum Testen der ersten Stufe der Bohrlochprotokollierung

Programmgenehmigung

Kunde

Programmhinweise

Programmänderungen vornehmen

Testamentsvollstrecker

Mit dem Kunden vereinbartes Programm

Programmgenehmigung

Kunde

Vom Kunden genehmigtes Programm

Implementierungszeitraum - 5,5 Monate.

5.1.4. Stufe „Inbetriebnahme in den Probebetrieb“

Tabelle 5.4 zeigt die durchzuführenden Arbeiten im Schritt „Inbetriebnahme Probebetrieb“.

Tabelle 5.4. Arbeiten der Stufe „Inbetriebnahme in den Probebetrieb“

Berufsbezeichnung

Verantwortlich

Ergebnis

Vorbereitung des GIS für den Start des Probebetriebs

Auftragnehmer (zusammen mit dem Auftraggeber)

Testamentsvollstrecker

Durchführung von GIS-Tests

Auftraggeber (zusammen mit dem Auftragnehmer)

GIS-Prototyp

Abnahme des GIS für den Probebetrieb

Kunde

Implementierungszeitraum - 1,5 Monate.

6. Verfahren zur Kontrolle und Abnahme von GIS

6.1. Allgemeine Anforderungen

1) Die Abnahme des GIS für den Probebetrieb sollte beim Kunden erfolgen.

2) Die Abnahme des GIS für den Probebetrieb sollte gemäß den im nächsten Abschnitt aufgeführten Richtlinien erfolgen.

6.2. Leitfäden

Folgende Dokumente sollten entwickelt werden:

1) Das Programm und die Methodik zum Testen von GIS.

2) Entwurf des Pilotbetriebsprogramms, das Folgendes enthalten sollte:

Bedingungen und Verfahren für das Funktionieren des Systems;

· Vorschriften für die Führung des Verzeichnisses der Kommentare und Vorschläge des Auftraggebers durch den Auftragnehmer in Bezug auf das Funktionieren des GIS im Probebetrieb;

Vorschriften zur Beseitigung von im Probebetrieb festgestellten Mängeln;

· Anforderungen an die für den Test- und Probebetrieb erforderliche Hardware des Kunden.

6.3. GIS-Verifizierungsverfahren

6.3.1. Abnahme des GIS für den Probebetrieb

1) Aufgrund der Ergebnisse der gemäß Programm und Prüfmethodik durchgeführten GIS-Prüfungen wird ein vorläufiger Prüfbericht erstellt, der die Übereinstimmung der implementierten Systemfunktionen mit den Anforderungen der TOR festhält.

2) Sofern das Protokoll die Möglichkeit der Abnahme des Systems zum Probebetrieb widerspiegelt, erstellt der Abnahmeausschuss eine Abnahmebescheinigung zum Probebetrieb, auf deren Grundlage das GIS zum Probebetrieb abgenommen wird.

6.3.2. Probebetrieb

1) Im Rahmen des Probebetriebs muss der Auftraggeber ein Protokoll über Kommentare und Vorschläge führen (die Form des Protokolls der Kommentare und Vorschläge und die Regeln für die Bearbeitung werden vom Auftragnehmer entwickelt). Der Kunde sollte Kommentare und Anregungen zu den erklärten Funktionen des GIS und alle anderen Kommentare trennen.

2) Kommentare und Anregungen zu den deklarierten Funktionen des GIS sind vom Auftragnehmer innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist zu beseitigen.

3) Nachdem der Ausführende die Kommentare zu den deklarierten Funktionen des GIS beseitigt hat, sollte ein gemeinsamer Akt über den Abschluss des Probebetriebs und die Inbetriebnahme des GIS in den kommerziellen Betrieb vorbereitet werden.

7. Zusammensetzung und Inhalt der Vorarbeiten

Der Abschnitt enthält eine Liste der Hauptaktivitäten und ihrer Ausführenden, die bei der Vorbereitung des Automatisierungsobjekts und der Inbetriebnahme des GIS in den Probebetrieb durchgeführt werden müssen. Alle Aktivitäten sind in drei Hauptbereiche gruppiert, die in Form von Unterabschnitten dieses Abschnitts angeordnet sind.

7.1. Informationsvorbereitung

Tabelle 7.1 zeigt die Arbeiten zur Aufbereitung von Informationen zum Hochladen in das GIS.

Tabelle 7.1. Aktivitäten zur Aufbereitung von Informationen

Name der Veranstaltung

Verantwortlich

Notiz

Erstellung einer kartographischen und attributiven GIS-Datenbank.

Testamentsvollstrecker

· FOCL-Verbindungsknoten;

· Basisstationen;

Abdeckungsbereiche des Betreibers zellulare Kommunikation;

WI-FI-Verbindungsknoten.

2. thematische Verknüpfung von FOCL-Technologieschemata mit Kartenobjekten usw.

Verfeinerung der kartografischen und attributiven Basis von GIS.

Testamentsvollstrecker

Beinhaltet:

1. Klärung der Lage und Eigenschaften von Objekten auf Karten:

Basisstationen;

Fernseh- und Radiosender usw.

2. Korrektur der kartographischen Datenbank gemäß den angegebenen Objektkoordinaten.

Organisation der Interaktion zwischen GIS und Informations- und Referenzsystemen des Ministeriums für Kommunikation der Republik Belarus

Testamentsvollstrecker

Füllen der GIS-Datenbank mit attributiven Informationen und Verbinden mit Informations- und Referenzsystemen, die im Ministerium für Kommunikation der Republik Belarus verwendet werden.

7.2. Technische Vorbereitung des Automatisierungsobjekts

Tabelle 7.2 zeigt die Arbeiten zur Sicherstellung der technischen Bereitschaft des Automatisierungsobjekts.

Tabelle 7.2. Maßnahmen zur Sicherstellung der technischen Bereitschaft des Automatisierungsobjekts

Name der Veranstaltung

Verantwortlich

Notiz

Bereitstellung von Hardware und Software für den Auftragnehmer für die GIS-Bereitstellung

Kunde

Sicherstellung der technischen Bereitschaft von Hard- und Software für den GIS-Einsatz

Kunde

Installieren von systemweiter Software

Kunde

Erwerb und Installation von Anwendungssoftware, die für das Funktionieren des GIS erforderlich ist

Kunde

Zusammen mit dem Vollstrecker

GIS-Bereitstellung

Testamentsvollstrecker

Gemeinsam mit dem Kunden

7.3. Organisatorische Veranstaltungen

Tabelle 7.3 zeigt die organisatorischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um das GIS in den Probebetrieb zu nehmen.

Tabelle 7.3. Organisatorische Veranstaltungen

Name der Veranstaltung

Verantwortlich

Notiz

Schulung des Personals des Kunden für die Arbeit mit GIS

Testamentsvollstrecker

8. Dokumentationsanforderungen

8.1. Allgemeine Dokumentationsanforderungen

1) Die Unterlagen sind vom Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Papier in einfacher Ausfertigung (Original) und auf magnetischen Datenträgern in einer Ausfertigung (Kopie) einzureichen. Die Quelltexte der Sendungen sind nur auf Magnetträger (Original) einzureichen. Es ist möglich, eine Reihe von Dokumentationen und Programmtexten auf CDs bereitzustellen.

2) Textdokumente müssen dem internen Standard des Auftragnehmers für Schreibarbeit entsprechen.

3) Es ist zulässig, Dokumente unter Verwendung von mit dem Kunden vereinbarten E(CASE-Tools) auszugeben.

4) Alle Dokumente müssen in russischer Sprache ausgestellt werden. Einzelne Dokumente, auch solche, die mit CASE-Tools erstellt wurden, können Einträge in lateinischen Buchstaben enthalten (Datenbankfeldnamen, Programmtext etc.).

5) Die Zusammensetzung der Dokumente für die im Rahmen des GIS gelieferte allgemeine Software muss dem Satz des Herstellers entsprechen.

8.2. Liste der zu entwickelnden Dokumente

8.2.1. Stufe „Aufgabenstellung“

Technische Aufgabe

8.2.2. Phase „Systemprojekt“

Systemprojekt bestehend aus:

1) Funktionsmodell;

2) Informationsmodell;

3) GIS-Datenbankstrukturen;

4) Anforderungen an GIS.

8.2.3. Bühne " GI-Entwicklung AUS »

1) Quelltexte von Programmen mit Kommentaren.

2) Benutzerhandbuch.

3) Administratorhandbuch.

4) Anweisungen zum Einrichten und Installieren (können Teil des Administratorhandbuchs sein).

5) Das Programm und die Methodik zum Testen von GIS.

Anmerkung 5 : Dokumentationen für GIS-Komponenten können als separate Abschnitte in die GIS-Dokumentation als Ganzes aufgenommen werden.

9. Entwicklungsquellen

1) Vernikov G. Technologische Entwicklung von Unternehmensinformationssystemen. Zentrum für Informationstechnologie, http://www. *****/cfin/articles/kis_xml. shtml, 2001

2) Informationstechnologie. Eine Reihe von Standards und Richtlinien für automatisierte Systeme (GOST 34.201-89, GOST 34.602-89, RD, RD, GOST 34.601-90, GOST 34.401-90, RD 50-34.698-90, GOST 34.03-90, R 50-34.119 - 90). – M.: Hrsg. Normen, 1989.

5) GIS ist die Basis moderner Informationsunterstützung im Management geografisch verteilter Systeme. // Wissenschaftliche Probleme des Brennstoff- und Energiekomplexes der Republik Belarus: - Ufa, 1997.

6) Schaffung einer Geodateninfrastruktur der Republik Baschkortostan auf der Grundlage von Geoinformationstechnologien // , / Ufa: UGNTU, 20p.

7) Stadtweites GIS. / // ArcReview, "Kommunales GIS", Nr. 3(46), +, 2008. - S.1-3.

8) Der Einsatz von Geoinformationstechnologien zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur der Republik Baschkortostan // , / Geoinformationstechnologien bei der Gestaltung und Erstellung von Unternehmensinformationssystemen //Interuniversitäre wissenschaftliche Sammlung. Ufa: UGATU, 2008. - S.56-c.

9) Multi-User-Verarbeitung von verteilt gespeicherten räumlichen Informationen im Wissenschafts- und Bildungs-GIS der Republik Belarus / , // Bulletin der USATU: wissenschaftlich. Zeitschrift Ufimsk. Zustand Luftfahrt Technik. Universität Reihe „Management, Technische Informatik und Informatik. 2009. Band 12, Nr. 1 (30). S. 3–8.

10) Anleitung für topografische Vermessungen in M ​​1:5000, 1:1000, 1:500 GKINP. Moskau, Nedra, 1982

11) „Anleitung zur Erarbeitung der Erhebungsbegründung und Erhebung der Lage und Entlastung mittels globaler Navigation Satellitensysteme“, GLONASS und GPS”, Moskau, TsNIIGAiK, 2002.

12) Shekhar, Sh. Grundlagen räumlicher Datenbanken / Sh. Shekhar, S. Chaula; pro. aus dem Englischen. .- M. : KUDITS-OBRAZ, 2004 .- 336 p.

13) Seiler, M. Modeling Our World: An ESRI Geodatabase Design Guide / M. Seiler: ESRI Press, .- 254 p.

14), Tikunow. – M.: Akademie, 2005. – 480 S.

15), Zwetkow. – M.: MAXPRESS, 2001.

16) ArcGIS 9. Geoverarbeitung in ArcGIS: GIS von ESRI.- M.: Date+, 2004 .- 358 p.

17) Tomlinson, Roger F. Nachdenken über GIS. Planung geografischer Informationssysteme: Ein Leitfaden für Manager. Pro. aus dem Englischen. - M. Datum +, 2004. - 325 p.

achtzehn), . Datenschutz von Geoinformationssystemen Herausgeber: Gelios ARV, 2010 336 Seiten.

19), . Geoinformationssysteme Herausgeber: KUDITs-Press, 2009, 272 S.

20) Kang Tsung Chang. Einführung in Geoinformationssysteme. McGraw-Hill Higher Education, 2006. - 450 S.

21) Peters D. Building a GIS: System Architecture Design Strategies for Managers / ESRI Press, 2008, 292 p.